Der Rat nimmt die aus der beigefügten Liste ersichtlichen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.055.169 € gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis. Die durch die Übertragungen resultierenden Änderungen in den Finanzplänen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 

 


Herr Tönning stellt die Liste der Ermächtigungsübertragungen vor.

 

Verständnisfragen werden von Herrn Tönning und Herrn Bergmann beantwortet.