4.1.    Verkaufsoffener Sonntag

Durch die Händler der Gemeinde Nordkirchen ist ein verkaufsoffener Sonntag, der Kirmessonntag am 12. August 2018, beantragt worden.

Die Gemeinde wird durch § 6 Ladenöffnungsgesetz ermächtigt, diesen Sonntag durch eine ordnungsbehördliche Verordnung freizugeben.

Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe des Sonntages sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer anzuhören.

Eine positive Stellungnahme der zuständigen Gewerkschaft Ver.di muss noch abgewartet werden.

Über die Angelegenheit kann deshalb erst in der Ratssitzung am 5. Juli 2018 beraten werden.


4.2.    Antrag der Firma PVG, Gelsenkirchen, auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (WTULA und BauA)

Die Firma PVG möchte sich das grundsätzliche Recht sicher, Kohlenstoffe ohne Einsatz der Fracking-Methode im Abbaugebiet Lippe-Nord gewinnen zu dürfen. Konkrete Bohrabsichten bestehen noch nicht, ein Betriebsplan ist noch nicht vorgelegt.

Das beantragte Abbaufeld umfasst Teilbereiche von Lünen, Werne, Ascheberg und Nordkirchen.

Die Verwaltung wird zu diesem Antrag keine Stellung nehmen.