6.1.     Schulwegsicherung und Verkehrssicherheit

 

6.1.1      Haltestelle Kaperberg

Es werden verschiedene Problemstellen im Bereich Schulwegsicherung und Verkehrssicherheit angesprochen.

Herr Janke und Herr Lunemann sehen Probleme an der Bushaltestelle „Kaperberg“ in Capelle. Zum Einen fehle ein Wartehäuschen, das vor Regen schütze, zum Anderen blockiere der haltende Bus die Straße, sodass Autos dahinter warten müssten.

Herr Klaas nimmt die Anmerkungen zur Kenntnis, sieht von Seiten der Verwaltung aber darin keine Probleme.


6.1.2      Fußgängerüberweg „Lüdinghauser Straße“

Frau Spräner weist auf Probleme am Fußgängerüberweg „Lüdinghauser Straße“ in Höhe Schlecker hin.

Herr Bergmann teilt mit, dass das Problem bekannt sei und in Kürze die Markierungen auf den Parkstreifen angebracht würden, damit mehr Abstand zum Zebrastreifen vorhanden und dieser dann besser einsehbar sei.

Es wird auch die Nutzung einer Fußgängerampel angesprochen. Diese sei aber sehr teuer. Herr Klaas erklärt, dass es im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung ohnehin Änderungen an der Bergstraße und der Lüdinghauser Straße geben werde.


6.1.3      Die „gelben und roten Füße“ auf der Straße

Die „gelben und roten Füße“ erscheinen Frau Spräner zu nah am Straßenrand zu sein.

Herr Klaas teilt mit, dass dies an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet zeitnah mit der Verkehrswacht geprüft werde.


6.1.4      Halteverbotsschild an der Gesamtschule

Frau Lakemeier bittet um ein Halteverbotsschild an der Gesamtschule gegenüber der Einmündung „Am Gorbach“, da momentan die Einmündung durch parkende Fahrzeuge problematisch sei.


6.1.5      Zaun in Höhe des Dorfbrunnens in Südkirchen

Herr Quante berichtet, dass in Südkirchen ein Anwohner in Höhe des Dorfbrunnens auf seinem Grundstück einen Zaun gesetzt habe, der den Bürgersteig sehr verenge.

Herr Bergmann teilt mit, dass der Anwohner aufgefordert wurde, diesen wieder abzubauen und die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld eingeschaltet worden sei.


6.2.        Kindergartenbeiträge
Kinder- und Jugendförderung

Herr Ernst spricht die Problematik bei den Kindergartenbeiträgen an, die sich durch eine Gesetzesänderung, nach der das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei sei, ergeben habe. Insbesondere Eltern mit mehr als einem Kind seien verunsichert, da sie nicht wüssten, ob das Geschwisterkind, das bis dato beitragsfrei die Tagesstätte besuchen konnte, nun weiterhin frei sei, auch wenn das ältere Kind als Vorschulkind bereits befreit sei.

Herr Bergmann antwortet, dass diese Regelung kreisweit zu einem Defizit von rund 240.000 € führen würde, für Nordkirchen wären das ca. 20.000 bis 25.000 €. Daher habe die Bürgermeisterkonferenz den Vorschlag der Kreisverwaltung unterstützt, wonach für das Geschwisterkind zukünftig einen Beitrag von 60 % berechnet werden solle.

Herr Ernst und Herr Geiser erkundigen sich außerdem nach dem aktuellen Stand der Regelungen zur Kinder- und Jugendförderung.

Herr Bergmann teilt mit, dass diese derzeit geprüft würden und Thema der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Finanzen seien.

Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Kindergartenbeiträge erkundigt sich Herr Geiser danach, ob bauwilligen Neubürgern noch der Kindergartenbeitrag beim Grundstückskauf gut geschrieben würde  und ob die Gemeinde damit von der Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres profitieren würde.

Herr Bergmann erläutert, dass die Eltern die tatsächlich bezahlten Beiträge nachweisen und diese dann erstattet würden. Somit profitiert die Gemeinde von der Neuregelung.