Sitzung: 13.10.2011 Ausschuss für Familie, Schule und Sport
6.1. Schulwegsicherung und Verkehrssicherheit
6.1.1
Haltestelle Kaperberg
Es werden verschiedene Problemstellen im Bereich Schulwegsicherung und
Verkehrssicherheit angesprochen.
Herr Janke und Herr Lunemann sehen Probleme an der Bushaltestelle „Kaperberg“
in Capelle. Zum Einen fehle ein Wartehäuschen, das vor Regen schütze, zum
Anderen blockiere der haltende Bus die Straße, sodass Autos dahinter warten
müssten.
Herr Klaas nimmt die Anmerkungen zur Kenntnis, sieht von Seiten der Verwaltung
aber darin keine Probleme.
6.1.2
Fußgängerüberweg „Lüdinghauser Straße“
Frau Spräner weist auf Probleme am Fußgängerüberweg „Lüdinghauser Straße“ in
Höhe Schlecker hin.
Herr Bergmann teilt mit, dass das Problem bekannt sei und in Kürze die
Markierungen auf den Parkstreifen angebracht würden, damit mehr Abstand zum
Zebrastreifen vorhanden und dieser dann besser einsehbar sei.
Es wird auch die Nutzung einer Fußgängerampel angesprochen. Diese sei aber sehr
teuer. Herr Klaas erklärt, dass es im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung
ohnehin Änderungen an der Bergstraße und der Lüdinghauser Straße geben werde.
6.1.3
Die „gelben und roten Füße“ auf der Straße
Die „gelben und roten Füße“ erscheinen Frau Spräner zu nah am Straßenrand zu
sein.
Herr Klaas teilt mit, dass dies an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet
zeitnah mit der Verkehrswacht geprüft werde.
6.1.4
Halteverbotsschild an der Gesamtschule
Frau Lakemeier bittet um ein Halteverbotsschild an der Gesamtschule gegenüber
der Einmündung „Am Gorbach“, da momentan die Einmündung durch parkende
Fahrzeuge problematisch sei.
6.1.5
Zaun in Höhe des Dorfbrunnens in Südkirchen
Herr Quante berichtet, dass in Südkirchen ein Anwohner in Höhe des Dorfbrunnens
auf seinem Grundstück einen Zaun gesetzt habe, der den Bürgersteig sehr
verenge.
Herr Bergmann teilt mit, dass der Anwohner aufgefordert wurde, diesen wieder abzubauen
und die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld eingeschaltet worden sei.
6.2.
Kindergartenbeiträge
Kinder- und Jugendförderung
Herr Ernst spricht die Problematik bei den Kindergartenbeiträgen an, die sich
durch eine Gesetzesänderung, nach der das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei sei,
ergeben habe. Insbesondere Eltern mit mehr als einem Kind seien verunsichert,
da sie nicht wüssten, ob das Geschwisterkind, das bis dato beitragsfrei die
Tagesstätte besuchen konnte, nun weiterhin frei sei, auch wenn das ältere Kind
als Vorschulkind bereits befreit sei.
Herr Bergmann antwortet, dass diese Regelung kreisweit zu einem Defizit von
rund 240.000 € führen würde, für Nordkirchen wären das ca. 20.000 bis 25.000 €.
Daher habe die Bürgermeisterkonferenz den Vorschlag der Kreisverwaltung
unterstützt, wonach für das Geschwisterkind zukünftig einen Beitrag von 60 % berechnet
werden solle.
Herr Ernst und Herr Geiser erkundigen sich außerdem nach dem aktuellen Stand
der Regelungen zur Kinder- und Jugendförderung.
Herr Bergmann teilt mit, dass diese derzeit geprüft würden und Thema der
nächsten Sitzung des Arbeitskreises Finanzen seien.
Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Kindergartenbeiträge erkundigt sich
Herr Geiser danach, ob bauwilligen Neubürgern noch der Kindergartenbeitrag beim
Grundstückskauf gut geschrieben würde
und ob die Gemeinde damit von der Beitragsfreiheit des letzten
Kindergartenjahres profitieren würde.
Herr Bergmann erläutert, dass die Eltern die tatsächlich bezahlten Beiträge
nachweisen und diese dann erstattet würden. Somit profitiert die Gemeinde von
der Neuregelung.