Sitzung: 03.05.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung
Frau Eksen berichtet über die Novelle des Ladenöffnungsgesetzes NRW 2018. Man habe sich erhofft, dass die Ladenöffnung und nicht der Ladenschluss im Vordergrund stehe, dem sei leider nicht so. Sie spricht die wichtigsten Eckpunkte der Novelle an.
- Die Ladenöffnung sei samstags von 0 Uhr bis 24 Uhr möglich.
- Es dürfen 8 Sonntage im Jahr die Läden geöffnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Das Umsatzinteresse darf keine Sonntagsöffnungszeit rechtfertigen.
- Besucherprognosen müssen nicht mehr gemacht werden.
- Das öffentliche Interesse muss genau begründet werden, es reicht nicht, den Gesetzestext abzuschreiben.
- Pro Bezirk darf nur ein Adventssonntag geöffnet werden.
- Pro Ort dürfen insgesamt nur zwei Adventstage geöffnet werden.
Frau Eksen erläutert, dass es bisher noch keine gerichtlichen Entscheidungen zur aktuellen Rechtssetzung gebe und dass man sich daher in einem unsicheren Rechtsraum bewege. Sie empfiehlt, dass sich die Kommune vorab mit Verdi und den Gewerkschaften in Verbindung setzt, bevor die verkaufsoffenen Sonntage beschlossen werden, weil das die Parteien seien, die vermutlich gegen die Öffnung der Ladenlokale am Sonntag klagen.
Herr Rath erklärt, dass die Geschäfte in Nordkirchen traditionell am 1. Mai oder 3. Oktober jeweils geöffnet hatten, das sei seit einiger Zeit nicht mehr erlaubt. Er möchte wissen, ob sich durch die Novelle etwas daran geändert habe.
Frau Eksen gibt bekannt, dass sich daran nichts geändert habe. An diesen beiden Tagen dürfen die Geschäfte nicht öffnen.
Frau Spräner fragt nach der Möglichkeit zu “Shop around the clock”, ob es bereits Rückmeldungen gäbe, wie die Geschäfte dies in Anspruch nehmen.
Frau Eksen erläutert, dass sie im Münsterland kein Geschäft kenne, welches diese Möglichkeit ausnutzt, was auch damit zusammenhängt, dass die Händler zu den Uhrzeiten öffnen möchten, an denen die Kunden zum Kaufen kommen.
Als Anlage ist der Niederschrift eine Statistik des HDE Handelsverband Deutschland beigefügt, die Frau Eksen zur Verfügung gestellt hat.