Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 01, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Durchführung einer 4. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 des BauGB. Inhalt ist die Vergrößerung der Zahl der zulässigen Wohnungen auf dem Baugrundstück Ecke Bergstraße/Wiemanns Holt.

 

Das Flurstück 857 erhält die ursprüngliche Festsetzung aus der Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit dem Inhalt, dass 5 max. Wohneinheiten je Gebäude zulässig sind.

 


Herr Appel erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Herr Klaas erklärt, dass vor kurzem die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ beschlossen wurde. Inhalt der Änderung war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Die aktuelle 3. Änderung lässt jedoch die geplanten Mehrfamilienhäuser nicht zu, daher müsse der Bebauungsplan abermals in leichter Form abgeändert werden.

 

Eine Abweichung vom Bebauungsplan wurde seitens des Kreises Coesfeld ausgeschlossen.

 

Herr Geiser stellt fest, dass es sich lediglich um eine Verschiebung der Baukörper in Richtung Süden handele. Aus Sicht der CDU sei städtebaulich dann sinnvoll, auf dem dann wieder frei werdenden Grundstück im Norden fünf Wohneinheiten, wie im Ursprungsplan, festzusetzen.

 

Herr Lübbert erklärt für die UWG, dass die Bauleitplanung nicht unterstützt wird.

 

Der Beschlussvorschlag wird durch Herrn Geisers Vorschlag ergänzt.

 


Abstimmungsergebnis: 13:01:00 (J:N:E)