Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt gibt folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ für einen erweiterten Geltungsbereich.

 


Herr Klaas erklärt den Sachverhalt.

 

Er weist darauf hin, dass die Bebauung dieses Baugebietes nur in Teilen realisiert worden sei. Einige Grundstückseigentümer unbebauter Grundstücke hätten nun einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Die Grundstückseigentümer wünschten sich die Verrohrung des dort liegenden Gewässers auf Teilstrecken zur besseren Ausnutzbarkeit der Grundstücke. Des Weiteren möchte man im Norden des Bebauungsplanes, in der Nähe des Altenhilfezentrums, eine weitere bebaubare Fläche schaffen und das Erweiterungsgebäude des Altenpflegeheimes dreigeschossig ermöglichen.

 

Herr T. Quante fragt nach, wie groß der Bereich der Verrohrung sei.

 

Herr Klaas erklärt, dass 15 Meter rechts und 25 Meter links der Straße „Am Schloßgraben“ verrohrt werden müsse.

 

Es werden diverse Fragen zu den Planänderungen gestellt.

 

Herr Geiser weist darauf hin, dass man bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Bedenken bei der Geschosszahl des Erweiterungsbaues des Altenhilfezentrums gehabt habe. Man habe damals gute Gründe gehabt, diese eine Zweigeschossigkeit festzusetzen. Man müsse hier insgesamt bedenken, dass man nicht zu viele Bauflächen ausweise. Es gebe noch andere Baugebiete, in denen gebaut werden könne.

 

Herr Tegeler erklärt, dass eine endgültige Erschließung der Bauflächen wichtig sei, da dieses Baugebiet mitten im Ort lege. Im Hinblick auf die Ortskernumgestaltung sei dieser Änderungsbeschluss wichtig.

 

Herr Bergmann sichert zu, dass die Ausschussmitglieder eine Kopie des Änderungsplanes erhalten.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)