Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 02

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt

 

a)      die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inklusive der Änderungsliste für das Haushaltsjahr 2018
einschließlich Ergebnis- und Finanzplanung 2019 bis 2021

und

b)      den Stellenplan 2018 in der von den Ausschüssen empfohlenen Fassung.

 

 


Herr Bergmann erläutert kurz, dass sich in den Beratungen der anderen Ausschüsse eine Änderung in einem Ansatz ergeben habe. Der Ansatz für die Erstellung des Kunstrasenplatzes am Sportplatz Südkirchen müsse um 50.000 € angehoben werden. Ein weiterer Punkt, der auf die Änderungsliste aufgenommen werden solle, würde im Rahmen der folgenden Beratung näher erklärt werden.

 

Die Vorgehensweise solle so sein, dass Herr Bergmann die einzelnen Seiten aufruft. Wenn Fragen zu diesen Seiten wären, können diese gestellt werden.

 

 

Zum Produkt 01 06 01 Personalmanagement auf den Seiten 49 bis 51 fragt Herr Stierl zur Ziffer 12 nach, wie die Schwankungen in den Ansätzen entstehen würden.

Herr Bergmann wie auch Herr Tönning sagen beide, dass genau an diesem Punkt der Vorschlag der Verwaltung angebracht würde, den Ansatz dort entsprechend um 113.000 € zu erhöhen. Diese Erhöhung sei erst am heutigen Tage bekannt geworden, da die Berechnung der Versorgungskasse Nordrhein-Westfalen jetzt eingegangen sei. Der Mehrbedarf würde sich unter anderem daraus ergeben, dass in 2017 eine gestaffelte Besoldungserhöhung über zwei Jahre beschlossen worden sei. Diese sei jetzt in die Rückstellungen eingearbeitet. Auch sei erstmalig ein Dynamisierungsfaktor eingerechnet worden, sodass es in diesem Jahr erforderlich wäre, den Ansatz entsprechend zu erhöhen.

 

Herr Tönning weist darauf hin, dass diese Erhöhung sich lediglich im Ergebnishaushalt auswirke, im Gegensatz zu den 50.000 € beim Kunstrasenplatz, die sich lediglich im Finanzhaushalt auswirken würden.

 

Der Vorschlag, die Erhöhung der Pensions- und Beihilferückstellungen um 113.000 € in die Veränderungsliste aufzunehmen, wird einstimmig angenommen.

 

 

Zum Produkt 15 02 01 Beteiligungen, Seiten 70 bis 72, fragt Herr Stierl nach, was genau Avalprovisionen seinen.

 

Dazu erklärt Herr Tönning, dass diese Avalprovisionen eine Zahlung an die Gemeinde seien für eine Bürgschaft, die sie der Münsterland Beteiligungs-Netzgesellschaft erteilt habe.

 

 

Zum Produkt 02 06 01 Wahlen, Abstimmungen und Statistiken, Seiten 93 bis 95, fragt Herr Albin nach, ob es möglich wäre, in wahllosen Jahren keine Personalkosten auszuweisen.

 

Frau Kammert erläutert, dass auch in den Jahren, in denen keine Wahl geplant ist, MitareiterInnen im Rathaus sich mit Wahlen beschäftigt werden müsse. So würden z. B. Software erneuert oder auch vorbereitende Maßnahmen für Wahlen getroffen. Aus diesem Grunde würden auch in „wahllosen“ Jahren Personalkosten dort ausgewiesen.

 

 

Zum Produkt 01 10 02 Liegenschaften, Seiten 174 bis 177, fragt Herr Kruse nach, um welche Erträge für welche Baugrundstücke es sich in dem Ansatz handeln würde.

 

Dazu erläutern Herr Tönning wie auch Herr Klaas, dass die geplanten Erträge für Restgrundstücke im Besitz der Gemeinde geplant seien.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kruse, ob auch Spielplatzverkäufe mit eingeplant seien, antwortet Herr Klaas, dass dies nicht so sei. Es seien vom Rat keine weiteren Schließungen von Spielplätzen beschlossen worden.

 

Weiterhin möchte Herr Kruse wissen, welche Ausgaben sich unter dem Sachkonto „Sonstige Auszahlungen“ verbergen.

 

Dazu erläutert Herr Tönning, dass dort gewisse Ansätze geplant werden müssen, sollte man neue Flächen ankaufen wollen für z. B. Große Feld III, also wenn man neue Baugebiete ausweisen und dort Flächen anbieten möchte.

 

Zum Punkt Koordinierung aller Fachausschussberatungen stellt Herr Lunemann die Frage, ob es möglich wäre zu prüfen, einen Feierabendmarkt in Nordkirchen anzubieten.

 

Herr Bergmann stellt dar, dass die Gemeinde verschiedene Formate prüfe bzw. bereits geprüft habe. Dazu würde z. B. das Format Wochenendmarkt oder auch das Format Feierabendmarkt gehören. Auf Nachfrage bei den jetzigen Marktbeschickern lägen die Antworten vor, dass diese an Wochenenden oder zum Feierabend nicht kommen könnten, da dies terminlich nicht passe bzw. der zu erwartende Umsatz als zu gering eingeschätzt wird.

 

Herr Bergmann macht deutlich, dass die Verwaltung gerne an weiteren Attraktivitätssteigerungen, wie z. B. Märkte, arbeite. Dies würde auch am Hollandmarkt erkennbar sein, der in Zusammenarbeit mit der Kaufmannschaft zu einem festen Markt geworden sei.

 

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:02 (J:N:E)