Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 01, Enthaltungen: 01

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt gibt folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches.

 


Herr Klaas erklärt hierzu, dass eine Genehmigung für die Errichtung der vorhandenen Halle des Gewerbebetriebes im Außenbereich unter diesen Umständen in der heutigen Zeit nicht mehr möglich sei. Mit der Baugenehmigung bestehe aber auch eine Nutzungsgenehmigung. Sie ermögliche weiterhin den Betrieb eines gleichartigen Gewerbes. Dieses Nutzungsrecht verfalle aber mit der Zeit, wenn sich nicht bald ein neuer Gewerbetreibender dort niederlässt. Andere verträgliche Gewerbe können sich dort nur ansiedeln, wenn eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB erlassen werde.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass der Nachbarschutz hier gewährleistet sein müsse. Die Lärmemissionen seien bei Eingang des Bauantrages zu prüfen.

 

Herr T. Quante fragt nach, ob es momentan Interessenten gebe und in welcher Branche diese tätig seien.

 

Herr Klaas erklärt, dass er vor dieser Sitzung nochmals mit Fa. Voss gesprochen habe. Diese habe ihm mitgeteilt, dass das Gebäude weder verkauft worden sei, noch mit Interessenten im Moment verhandelt werde.

 

Die Nachbarn hätten hier einen Schutzanspruch. Der Außenbereich sei in Zukunft bei Erlass einer Außenbereichssatzung mit einem Mischgebiet vergleichbar. Hier gebe es Grenzwerte, die der DIN-Norm entsprechen und klar einzuhalten seien.

 

Herr Kruse wägt hier Vor- und Nachteile beim Erlass dieser Satzung ab. Zum Einen seien mit Mehreinnahmen bei der gemeindlichen Gewerbesteuer zu rechnen, zum anderen sei aber die öffentliche Meinung eine eher Negative. Direkte Nachbarn befürchten eine wieder stark zunehmende Verkehrsbelastung.

 

Herr Klaas betont, dass durch den Erlass einer Außenbereichssatzung kein neues Gewerbegebiet ausgewiesen werde. Es sei weiterhin Außenbereich. Man solle auch in Erwägung ziehen, dass zwei Betriebe in das leerstehende Gebäude der Fa. Voss gehen könnten.

 

Herr Tegeler weist darauf hin, dass es Möglichkeiten zur Ausweisung einer Einbahnstraße gebe, um das erhöhte Verkehrsaufkommen an dieser Stelle besser zu ordnen. Man müsse sich hier an die Richtlinien der TH-Lärm und der TH-Luft halten.

 

Ein Betrieb müsse nun schnell gefunden werden, um einen Verfall des Gebäudes entgegenzuwirken.

 

Herr Stiens stimmt im Allgemeinen Herrn Tegeler zu. Arbeitsplätze seien hier weggefallen und müssten schnellstmöglich wieder in die Gemeinde Nordkirchen geholt werden. Er habe auch den Eindruck, dass nicht alle Anlieger grundsätzlich gegen den Erlass dieser Satzung seien. Es ist immer noch abzuwarten, welcher Betrieb in das Gebäude der ehem. Fa. Voss gehe.

 

Ergänzende Information: Der schalltechnische Orientierungswert für Mischgebiete liegt bei 60 db(A) tagsüber und 45 db(A) nachts.

 

 


Abstimmungsergebnis: 12:01:01 (J:N:E)