Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Ausschuss entscheidet über die im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Große Feld III“ die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

 


Herr Klaas berichtet über den Planungsstand und über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Abwägungsvorschlägen.

 

Herr Geiser erklärt, dass aus Sicht der CDU 4 wesentliche Inhalte in den Bebauungsplanentwurf zu übernehmen sind:

 

1)         Die Gebäudelängen sollen reguliert werden, d. h., dass 40 Meter lange Gebäude zu lang sind, und daher eine bestimmte Länge für Gebäude nicht überschritten werden sollte.

 

2)         Die Festsetzungen zur Grundstückseinfriedung soll in der Hinsicht geändert werden, als dass Einfriedungen in Form von geschlossenen Stabgitterzäunen verboten werden.

 

3)         Es sollen Quartiere gebildet werden. Es soll verhindert werden, dass große Gebäudetypen direkt neben kleinen stehen.

 

4)         Der Stellplatzbedarf soll auf 1,5 je Wohneinheit festgesetzt werden.

 

Hier Stierl für die SPD teilt im Wesentlichen die Vorschläge der CDU. Die Gebäudelängen sollen auf max. 25 Meter je Gebäude festgesetzt werden. Des Weiteren sollten im Vorgartenbereich künstliche Einfriedungen gänzlich verboten und ausschließlich naturbelassene erlaubt werden.

 

Frau Spräner für Bündnis 90 / Die Grünen stellt fest, dass dem Bebauungsplanentwurf ein Grünordnungsplan beiliegt, der bereits viele dieser Aspekte, aber auch grundsätzliche Vorgaben zur Bepflanzung macht. Dies wird ausdrücklich befürwortet.

 

Sie bemerkt, dass die Fassadengestaltung im Bebauungsplanentwurf nicht festgesetzt sei. Durch die vorhandene Bebauung in unmittelbarer Nähe z.B. Große Feld I und II sowie Dörfer Kamp sei es aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen, wenn eine Festsetzung zur Fassadengestaltung der Gebäude getroffen werde und diese sich an den genannten Baugebieten orientiere.

 

Es werden weitere Fragen zum Planentwurf gestellt, die von Herrn Bergmann und Herrn Klaas beantwortet werden.

 

Herr Klaas erklärt, dass die hier genannten Vorschläge zum großen Teil übernommen wurden, so ist bereits eine Höhengliederung grob gegeben durch die Festsetzung von möglichen zweigeschossigen Bereichen und zwingend zweigeschossigen Bereichen mit dann unterschiedlichen Firsthöhen gegeben. Die Höhe der Grundstückseinfriedungen ist zur Straße hin und im Vorgartenbereich beschränkt, eine Pflanzung vor den Zaunanlagen ist bereits als textliche Festsetzung vorgeschlagen. Die gestalterischen Anforderungen sind bewusst zurückhaltend formuliert aufgrund der vom Rat der Gemeinde in letzter Zeit mehrheitlich gewünschten Lockerung dieser Festsetzungen.

 

Herr Geiser fragt nach, ob die Kosten für die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen von den privaten Eigentümern übernommen werden.

 

Herr Klaas erklärt, dass zum Satzungsbeschluss vertragliche Vereinbarungen mit allen privaten Eigentümern getroffen werden, die zum einen die hundertprozentige Übernahme der Erschließungskosten und zum anderen eine Infrastrukturabgabe an die Gemeinde festlegen sollen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)