Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt gibt folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die Erläuterungen zum Regionalplan Münsterland zur Kenntnis und beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zur Fortschreibung des Regionalplanes.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass über die Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt berichtet und breit diskutiert worden sei. Wesentliche Eckpunkte des Regionalplanes Münsterlandes seien von Herrn Klaas erörtert worden. Er führt aus, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17.01.2011 bis zum 31.07.2011 laufe. Gleichzeitig könne die Gemeinde bis zum 31.07.2011 Anregungen und Bedenken zu dem Planentwurf bei der Bezirksregierung abgeben.

 

Herr Klaas stellt anhand eines Planes nochmals ergänzend wesentliche Punkte des Regionalplanes Münsterland vor. Er weist darauf hin, dass laut Erläuterungen zum Regionalplan die Einwohnerzahl bis zum 01.01.2030 auf 13.600 Einwohner steigen werde, wodurch neue Flächen im Regionalplan ausgewiesen werden können. Herr Klaas erklärt, dass das Gewerbe in Nordkirchen im Vergleich zu anderen Kommunen statistisch gesehen ein geringeres Wachstum aufweise. Dies hänge vor allem mit den Standortfaktoren, wie z. B. der Verkehrsanbindung, zusammen.

 

Im Regionalplan sei ebenfalls die Fläche des Gewerbegebietes V ausgewiesen. Hierbei erstrecke sich das Gewerbegebiet über die „Ermener Straße“ hinaus auf die noch durch Landwirtschaft genutzten Flächen Richtung Kläranlage. Man sehe dort langfristig Potentiale, diese Flächen in Gewerbe- bzw. Industrieflächen umzuwidmen.

 

Der Ortsteil Capelle sei im Regionalplan Münsterland zwar eingezeichnet, jedoch unter planerischen Gesichtspunkten nicht berücksichtigt worden. Obwohl dieser Ortsteil nun die geforderten 2.000 Einwohner habe, sei es für die Gemeinde Nordkirchen lukrativer, wenn Capelle weiterhin nicht dargestellt werde. Dadurch sei es möglich, in den anderen Ortsteilen größere Bedarfe an Wohn- und Gewerbeflächen anzumelden und diese einzeichnen zu lassen.

 

Herr Appel fragt nach, ob es in unmittelbarer Nähe von Capelle Landschaftsschutzgebiete gebe und diese ebenfalls nicht im Regionalplan berücksichtigt worden seien.

 

Herr Klaas erklärt, dass es kein Landschaftsschutzgebiet in unmittelbarer Nähe gebe. Des Weiteren seien Landschaftsschutzgebiete immer klar im Regionalplan zu erkennen.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass der Entwurf des Regionalplanes bei den „Bereichen zum Schutz der Natur“ gegenüber den tatsächlich vorhandenen Schutzgebietsausweisungen sowohl Erweiterungen als auch Beschneidungen vorsehe, ohne dass diese in den Unterlagen im Einzelnen dargestellt und begründet seien. Dies habe auch der Kreis Coesfeld in seiner Beschlussvorlage zum Regionalplan kritisiert. Die Gemeinde sollte sich dieser Stellungnahme anschließen.

 

Herr Klaas stellt fest, dass Nordkirchen im neuen Regionalplan nicht als Ort mit besonderer Erholungseignung ausgewiesen sei. Auf diesen Mangel werde man bei der Bezirksregierung hinweisen.


Des Weiteren sei das Thema Windenergie zu diskutieren. Die Bezirksregierung habe darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde Nordkirchen ebenfalls damit beschäftigen müsse. Hier sei festzuhalten, dass sich die Gesamtsituation im Hinblick auf die Ereignisse in Japan und der daraus resultierenden Beschlusslage auf Bundes- und Landesebene verändert habe (siehe Vorlage). Es gebe hier noch zahlreiche Bereiche, die in den zuständigen Gremien und Arbeitskreisen diskutiert werden müsse. Unter dem Aspekt  und der Wirtschaftlichkeit und Verträglichkeit sei das gesamte Gemeindegebiet zu betrachten. Daher könne man sich nicht nur auf das Windvorranggebiet „Osterbauerschaft“ beziehen.

 

Herr Tegeler erklärt, dass man zum Thema Windenergie in Nordkirchen in einen Diskurs mit allen Fraktionen einsteigen möchte. Er weist in einer Erklärung im Namen der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ darauf hin, dass man grundsätzlich auf feste Windvorranggebiete in der Gemeinde Nordkirchen verzichten solle. Man schränke dadurch die Planungskompetenz der Gemeinde ein. Die Bebauungspläne zum Thema Windkraft seien seiner Meinung nach nicht mehr rechtssicher. Änderungen im aktuellen Bebauungsplan des Windvorranggebietes „Osterbauerschaft“ müssten dann leider durch ein Zielabweichungsverfahren zum Regionalplan begleitet werden. Dies sei sehr kompliziert und würde dem leichten Einstieg in die Windenergie entgegenstehen. Zusätzlich seien die von der Gemeinde aufgezeigten potentiellen Windeignungsgebiete noch nicht z.B. auf Schallemission untersucht worden. Man könne nur Einzelfallprüfungen vor Ort vornehmen.

 

Herr Geiser erklärt im Namen der CDU, dass alle festgestellten Mängel bzw. Ergänzungen der Verwaltung im Regionalplan Münsterland mitgetragen werden. Man sei ausdrücklich für den Ausbau von regenerativen Energien in der Gemeinde Nordkirchen, doch könne man jetzt noch keine konkreten Entscheidungen treffen. Dafür müsse man insbesondere die zukünftige gesetzliche Grundlage abwarten. Diese sei maßgebend, um einen möglichen Bauantrag für Windenergieanlagen rechtssicher zu genehmigen bzw. abzulehnen.

 

Herr Janke ist überzeugt, dass die Ausweisungen von bereitgestellten Flächen zur Windenergienutzung im Regionalplan Münsterland von 1987 noch nicht überholt seien.

 

Er weist darauf hin, dass Gutachter, die eine bestimmte Fläche für die Errichtung einer möglichen Windenergieanlage zu untersuchen hätten zurzeit keine gesetzlichen Grundlagen hätten.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass nicht nur der Windenergieerlass, sondern auch das Baugesetzbuch in Hinblick auf die wachsende Nachfrage nach Windenergie geändert werde. Man müsse zunächst diese Änderungen abwarten.

 

Herr Geiser bemerkt, dass der Rat bereits 2009 ein Energieversorgungskonzept für die gesamte Gemeinde in die Wege geleitet habe. Aus seiner Sicht dürfe aber nicht nur die Windenergie betrachtet werden. Es seien auch alle anderen regenerativen Energien zu berücksichtigen. Es wäre von Vorteil in dieser Hinsicht ein klares Ziel zu formulieren. Nordkirchen soll bis zu einem zu bestimmenden Zeitpunkt nur noch mit regenerativer Energie versorgt werden.

 

Es entsteht eine breite Diskussion zum Thema Windenergie.

 

Herr Seidel bittet die Verwaltung unter Punkt VII.3 „Öffentlicher Personennahverkehr und sonstiger regionaler Schienenverkehr“ noch eine Ergänzung vorzunehmen. Hier soll ausdrücklich auf „einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig Capelle“ hingewiesen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)