Sitzung: 21.06.2011 Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 018/2011
Der Ausschuss für Bauen, Planung und
Umwelt gibt folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Nordkirchen nimmt die Erläuterungen zum Regionalplan Münsterland zur
Kenntnis und beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zur Fortschreibung des
Regionalplanes.
Herr Bergmann
erklärt, dass über die Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland bereits in
der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt berichtet und
breit diskutiert worden sei. Wesentliche Eckpunkte des Regionalplanes
Münsterlandes seien von Herrn Klaas erörtert worden. Er führt aus, dass die
Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
Herr Klaas stellt
anhand eines Planes nochmals ergänzend wesentliche Punkte des Regionalplanes
Münsterland vor. Er weist darauf hin, dass laut Erläuterungen zum Regionalplan
die Einwohnerzahl bis zum
Im Regionalplan sei
ebenfalls die Fläche des Gewerbegebietes V ausgewiesen. Hierbei erstrecke sich
das Gewerbegebiet über die „Ermener Straße“ hinaus auf die noch durch
Landwirtschaft genutzten Flächen Richtung Kläranlage. Man sehe dort langfristig
Potentiale, diese Flächen in Gewerbe- bzw. Industrieflächen umzuwidmen.
Der Ortsteil
Capelle sei im Regionalplan Münsterland zwar eingezeichnet, jedoch unter planerischen
Gesichtspunkten nicht berücksichtigt worden. Obwohl dieser Ortsteil nun die
geforderten 2.000 Einwohner habe, sei es für die Gemeinde Nordkirchen
lukrativer, wenn Capelle weiterhin nicht dargestellt werde. Dadurch sei es
möglich, in den anderen Ortsteilen größere Bedarfe an Wohn- und Gewerbeflächen
anzumelden und diese einzeichnen zu lassen.
Herr Appel fragt
nach, ob es in unmittelbarer Nähe von Capelle Landschaftsschutzgebiete gebe und
diese ebenfalls nicht im Regionalplan berücksichtigt worden seien.
Herr Klaas erklärt,
dass es kein Landschaftsschutzgebiet in unmittelbarer Nähe gebe. Des Weiteren
seien Landschaftsschutzgebiete immer klar im Regionalplan zu erkennen.
Herr Bergmann
ergänzt, dass der Entwurf des Regionalplanes bei den „Bereichen zum Schutz der
Natur“ gegenüber den tatsächlich vorhandenen Schutzgebietsausweisungen sowohl
Erweiterungen als auch Beschneidungen vorsehe, ohne dass diese in den
Unterlagen im Einzelnen dargestellt und begründet seien. Dies habe auch der
Kreis Coesfeld in seiner Beschlussvorlage zum Regionalplan kritisiert. Die
Gemeinde sollte sich dieser Stellungnahme anschließen.
Herr Klaas stellt
fest, dass Nordkirchen im neuen Regionalplan nicht als Ort mit besonderer
Erholungseignung ausgewiesen sei. Auf diesen Mangel werde man bei der
Bezirksregierung hinweisen.
Des Weiteren sei das Thema Windenergie zu diskutieren. Die Bezirksregierung
habe darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde Nordkirchen ebenfalls damit
beschäftigen müsse. Hier sei festzuhalten, dass sich die Gesamtsituation im
Hinblick auf die Ereignisse in Japan und der daraus resultierenden Beschlusslage
auf Bundes- und Landesebene verändert habe (siehe Vorlage). Es gebe hier noch
zahlreiche Bereiche, die in den zuständigen Gremien und Arbeitskreisen diskutiert
werden müsse. Unter dem Aspekt und der
Wirtschaftlichkeit und Verträglichkeit sei das gesamte Gemeindegebiet zu
betrachten. Daher könne man sich nicht nur auf das Windvorranggebiet
„Osterbauerschaft“ beziehen.
Herr Tegeler
erklärt, dass man zum Thema Windenergie in Nordkirchen in einen Diskurs mit
allen Fraktionen einsteigen möchte. Er weist in einer Erklärung im Namen der
Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ darauf hin, dass man grundsätzlich auf feste
Windvorranggebiete in der Gemeinde Nordkirchen verzichten solle. Man schränke
dadurch die Planungskompetenz der Gemeinde ein. Die Bebauungspläne zum Thema
Windkraft seien seiner Meinung nach nicht mehr rechtssicher. Änderungen im
aktuellen Bebauungsplan des Windvorranggebietes „Osterbauerschaft“ müssten dann
leider durch ein Zielabweichungsverfahren zum Regionalplan begleitet werden. Dies
sei sehr kompliziert und würde dem leichten Einstieg in die Windenergie
entgegenstehen. Zusätzlich seien die von der Gemeinde aufgezeigten potentiellen
Windeignungsgebiete noch nicht z.B. auf Schallemission untersucht worden. Man
könne nur Einzelfallprüfungen vor Ort vornehmen.
Herr Geiser erklärt
im Namen der CDU, dass alle festgestellten Mängel bzw. Ergänzungen der
Verwaltung im Regionalplan Münsterland mitgetragen werden. Man sei ausdrücklich
für den Ausbau von regenerativen Energien in der Gemeinde Nordkirchen, doch
könne man jetzt noch keine konkreten Entscheidungen treffen. Dafür müsse man
insbesondere die zukünftige gesetzliche Grundlage abwarten. Diese sei maßgebend,
um einen möglichen Bauantrag für Windenergieanlagen rechtssicher zu genehmigen
bzw. abzulehnen.
Herr Janke ist
überzeugt, dass die Ausweisungen von bereitgestellten Flächen zur
Windenergienutzung im Regionalplan Münsterland von 1987 noch nicht überholt
seien.
Er weist darauf
hin, dass Gutachter, die eine bestimmte Fläche für die Errichtung einer
möglichen Windenergieanlage zu untersuchen hätten zurzeit keine gesetzlichen
Grundlagen hätten.
Herr Bergmann
ergänzt, dass nicht nur der Windenergieerlass, sondern auch das Baugesetzbuch
in Hinblick auf die wachsende Nachfrage nach Windenergie geändert werde. Man
müsse zunächst diese Änderungen abwarten.
Herr Geiser
bemerkt, dass der Rat bereits 2009 ein Energieversorgungskonzept für die
gesamte Gemeinde in die Wege geleitet habe. Aus seiner Sicht dürfe aber nicht
nur die Windenergie betrachtet werden. Es seien auch alle anderen regenerativen
Energien zu berücksichtigen. Es wäre von Vorteil in dieser Hinsicht ein klares
Ziel zu formulieren. Nordkirchen soll bis zu einem zu bestimmenden Zeitpunkt
nur noch mit regenerativer Energie versorgt werden.
Es entsteht eine breite Diskussion zum Thema Windenergie.
Herr Seidel bittet
die Verwaltung unter Punkt VII.3 „Öffentlicher Personennahverkehr und sonstiger
regionaler Schienenverkehr“ noch eine Ergänzung vorzunehmen. Hier soll
ausdrücklich auf „einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig Capelle“
hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)