Sitzung: 12.05.2011 Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt
Vorlage: 044/2011
Herr Bergmann
erklärt den Sachverhalt.
Herr Klaas stellt
klar, dass ein gesondertes Gewerbegebiet für das leerstehende Gebäude der ehemaligen
Firma Voss im Außenbereich „Berger“ nicht möglich sei. Der Regionalplan und der
Flächennutzungsplan wiesen hierfür keine Flächen aus. Die Nutzungsgenehmigung
laufe noch 3 - 4 Jahre für das Gebäude. Die einzige Möglichkeit
weiterhin verträgliche Gewerbe dort anzusiedeln, bestehe durch den Erlass einer
Außenbereichssatzung. § 35 Abs. 6 BauGB lasse hier kleinere
Handwerks- und Gewerbebetrieben zu. Dies solle in Form einer Satzung geregelt
werden.
Herr Tegeler und
die Gruppe Nordkirchen sprechen sich für einen Erlass einer
Außenbereichssatzung aus.
Herr T. Quante und
die CDU sehen in dem Erlass einer Außenbereichssatzung einen guten Ansatz für
die weitere Nutzung des Geländes und begrüßen dieses Vorhaben. Man habe durch
diese Satzung eine bessere Rechtsgrundlage. Er fragt weiter, ob Anlieger
Beschwerden einreichen könnten.
Herr Klaas
antwortet, dass sich grundsätzlich jeder Bürger zunächst im Rahmen der Beteiligungsverfahren
gegen die Inhalte einer solchen Satzung wenden könne und auch Klage beim
Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen könne.
Herr Rath fragt, ob
durch den Erlass einer Außenbereichssatzung freistehende Flächen bebaut werden
dürfen.
Herr Klaas erklärt,
dass sich die Satzung ausschließlich auf bestehende Gebäude in dem Plangebiet
bezieht und diese keine Rechtsgrundlage für „freies Wohnen im Außenbereich“
darstelle.
Der Ausschuss für
Bauen, Planung und Umwelt spricht sich für die weitere Bearbeitung einer
Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB im Plangebiet „Berger“
aus. In der nächsten Ausschusssitzung soll daher ein entsprechender
Beschlussvorschlag an den Rat gefasst werden.