Herr Bergmann erklärt den Sachverhalt.

 

Herr Klaas stellt klar, dass ein gesondertes Gewerbegebiet für das leerstehende Gebäude der ehemaligen Firma Voss im Außenbereich „Berger“ nicht möglich sei. Der Regionalplan und der Flächennutzungsplan wiesen hierfür keine Flächen aus. Die Nutzungsgenehmigung laufe noch 3 - 4 Jahre für das Gebäude. Die einzige Möglichkeit weiterhin verträgliche Gewerbe dort anzusiedeln, bestehe durch den Erlass einer Außenbereichssatzung. § 35 Abs. 6 BauGB lasse hier kleinere Handwerks- und Gewerbebetrieben zu. Dies solle in Form einer Satzung geregelt werden.

 

Herr Tegeler und die Gruppe Nordkirchen sprechen sich für einen Erlass einer Außenbereichssatzung aus.

 

Herr T. Quante und die CDU sehen in dem Erlass einer Außenbereichssatzung einen guten Ansatz für die weitere Nutzung des Geländes und begrüßen dieses Vorhaben. Man habe durch diese Satzung eine bessere Rechtsgrundlage. Er fragt weiter, ob Anlieger Beschwerden einreichen könnten.

 

Herr Klaas antwortet, dass sich grundsätzlich jeder Bürger zunächst im Rahmen der Beteiligungsverfahren gegen die Inhalte einer solchen Satzung wenden könne und auch Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen könne.

 

Herr Rath fragt, ob durch den Erlass einer Außenbereichssatzung freistehende Flächen bebaut werden dürfen.

 

Herr Klaas erklärt, dass sich die Satzung ausschließlich auf bestehende Gebäude in dem Plangebiet bezieht und diese keine Rechtsgrundlage für „freies Wohnen im Außenbereich“ darstelle.

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt spricht sich für die weitere Bearbeitung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB im Plangebiet „Berger“ aus. In der nächsten Ausschusssitzung soll daher ein entsprechender Beschlussvorschlag an den Rat gefasst werden.