Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt

a)       die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
einschließlich Ergebnis- und Finanzplanung 2012 - 2014 und

b)       den Stellenplan 2011

 

in der von den Ausschüssen empfohlenen Fassung.

2.    Die Gemeinde Nordkirchen beteiligt sich an einer gemeinschaftlichen Verfassungsklage gegen das GFG 2011.

3.    Über weitergehende eigene Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung soll nach Vorstellung und Beratung der Haushaltsanalyse entschieden werden.

 

 


Herr Bergmann berichtet von den Beratungen aus den Fachausschüssen und versichert, dass die dort gegebenen Empfehlungen beachtet würden. Zum Vorschlag aus dem Bauausschuss, den Fußweg im Ortsteil Südkirchen anzulegen, teilt er mit, dass dieser aus den vorhandenen Haushaltsansätzen des Bauamtes finanziert werden könne, weil das Regenrückhaltebecken günstiger werde als geplant.

 

Weiterhin berichtet er von den Details zum Gemeindefinanzierungsgesetz und dem Verfahrensablauf, ob eine Klage nun eingereicht werde oder nicht. Insbesondere im Bereich der Sozialausgaben weist er darauf hin, dass nicht nur das Land, sondern speziell auch der Bund hier gefordert sei.

 

Sollte tatsächlich eine geringere Kreisumlage gefordert werden, würde die Verwaltung diesen Betrag für die Senkung des Defizits 2011 einsetzen, soweit aus den Fraktionen nichts anderes gemeldet würde.

 

Es folgen die Haushaltsreden von Herrn Scheuer für die Gruppe Nordkirchen und von Herrn Geiser für die CDU-Fraktion, die dem Protokoll als Anlage beigefügt sind.

 


Abstimmungsergebnis: 28:00:00 (J:N:E)