Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 08, Nein: 00, Enthaltungen: 07

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt

a)       die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
einschließlich Ergebnis- und Finanzplanung 2012 - 2014 und

b)       den Stellenplan 2011

 

in der von den Ausschüssen empfohlenen Fassung.

2.    Die Gemeinde Nordkirchen beteiligt sich an einer gemeinschaftlichen Verfassungsklage gegen das GFG 2011.

3.    Über weitergehende eigene Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung soll nach Vorstellung und Beratung der Haushaltsanalyse entschieden werden.

 

 


Herr Bergmann stellt kurz den zeitlichen Ablauf der Gespräche über mögliche Klagen gegen das Land bzw. gegen das GFG dar. Er verdeutlicht, dass man sich im Münsterland einig sei, eine Klage nur dann anzustreben, wenn diese Aussicht auf Erfolgt habe. Er mahnt an, nicht nur Richtung Düsseldorf, sondern auch Richtung Berlin zu schauen, da die Belastungen durch die Sozialleistungen weiter steigen würden. Die Kommunen müssten von den steigenden Soziallasten entlastet werden. Herr Bergmann weist auf die externe Haushaltsanalyse hin, die nach Ostern vorgestellt werden solle. Zum Haushalt an sich habe es in den Fachausschüssen Anregungen und Vorschläge gegeben, die bei der Umsetzung des Haushaltes berücksichtigt würden. Die im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschlossenen Aufwendungen für den Bau des Fußgängerteilstückes in Südkirchen könnten im Rahmen der veranschlagten Haushaltsansätze realisiert werden.

 

Für die CDU-Fraktion stellt Herr Geiser den Antrag, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages weiter zu fassen, da es auch schon Überlegungen gebe, Widerspruch gegen die Bescheide der Schlüsselzuweisungen einzulegen. Der Punkt 2 des Beschlusses sollte wie folgt lauten:

Die Gemeinde Nordkirchen beteiligt sich an einer gemeinschaftlichen Klage gegen das GFG 2011, da diese umfassender sei.

 

Weiterhin führt Herr Geiser aus, dass die CDU-Fraktion zum Haushalt keine konkreten Fragen habe, da die CDU-Fraktion im Rat am Donnerstag ihr Statement abgeben werde.

 

Zum Antrag der CDU-Fraktion erläutert Herr Theis, dass die Formulierung „Verfassungsklage“ eine Verkürzung sei, da die Kommunen keine Möglichkeiten haben, direkt zum Verfassungsgericht zu gehen. Es bliebe den Kommunen nichts anderes übrig, als den Rechtsweg einzuhalten und dann könne lediglich das Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht anrufen.

 

Durch diese Erläuterungen zieht Herr Geiser für die CDU-Fraktion den Antrag auf Umformulierung des Punkt 2 des Beschlussvorschlages zurück.

 

Es folgen die Haushaltsreden der SPD-Fraktion, der Grünen, der UWG-Fraktion und der FDP-Fraktion, die, bis auf die von den Grünen, als Anlage der Niederschrift beigefügt sind.

 

Für die Grünen-Fraktion erklärt Herr Tegeler, dass sich seine Fraktion inhaltlich der SPD-Fraktion anschließen könne. Es wäre ein alternativloser Haushalt. Er bedankt sich auch für die ersten Ansätze, den Haushalt transparenter zu machen. Es wäre eine enorme Leistung, für alle Produkte Kennzahlen zu bilden. Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Tegeler, dass die Fraktion den Haushalt mittragen werde.

 


Abstimmungsergebnis: 08:00:07 (J:N:E)