Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Nordkirchen über die Umsetzung des § 61 a LWG zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen zuzustimmen.

 


Herr Bergmann erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Berichte im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss. Weiterhin führt er aus, dass diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus den Gesprächen über interkommunale Zusammenarbeit mit Lüdinghausen resultiere.

 

Herr Klaas ergänzt, dass nicht nur die in der Vorlage genannten Aufgaben von dem Ingenieur erledigt werden, sondern es könne auch zu Ordnungsverfügungen oder Ähnlichem kommen. Herr Gehre sei nach Vereinbarung mit Lüdinghausen dienstags und freitags in Nordkirchen und würde da sein Aufgabengebiet abdecken. Es freue ihn, so Herr Klaas, dass sich aufgrund der Flyer, die mit den GBA-Bescheiden verteilt wurden, sich bereits Nachbarschaften gebildet hätten, die die Dichtheitsprüfung in ihrem Bereich organisieren wollen.

 

Herr Janke fragt nach, ob lediglich der Hausanschluss bis zum Kanalnetz geprüft werde und nicht die Ringleitungen, die sich beispielsweise unterhalb der Bodenplatten befänden.

 

Dazu erläutert Herr Klaas, dass es grundsätzlich um alle Leitungen gehe, die Schmutzwasserleitungen darstellten. Drainagen würden somit nicht geprüft werden, würden aber trotzdem ein Problem darstellen, da durch sie das Drainagewasser in die Kanalisation eingeleitet werde. Diese Einleitung sei eigentlich verboten, aber die Gemeinde Nordkirchen würde da erst mal nicht gegen vorgehen, da diese keine andere Entwässerung anbieten könne.

 

Herr Lunemann berichtet, dass es bereits heftigen Widerstand im Münsterland gäbe. Es würde behauptet, dass 70 % aller Leitungen undicht seien. Auch wäre wiederholt festgestellt worden, dass Rohre durch die Prüfung auseinander gegangen seien. Es gebe Überlegungen, dass das Gesetz nicht weiter verfolgt werden solle. Er fragt, ob es dadurch Nachteile für Nordkirchen geben könne.

 

Die Kritik sei bekannt, so Herr Bergmann, aber das Gesetz gelte. Zwar könne Nordkirchen Gebiete durch Satzungen festlegen, die auch erst nach 2015 die Dichtigkeitsprüfung durchführen. Dafür müssten aber andere Gebiete vorgezogen werden. Es gehe also nicht, das komplette Gemeindegebiet nach hinten zu verschieben.

 

Herr Klaas ergänzt, dass für Nordkirchen optische Kontrollen ausreichend seien, da diese auch günstiger als die Druckprüfungen wären und durch die Prüfung dann keine Schäden entstehen könnten. Die Gemeinde habe bereits die Grundschulen und das Rathaus überprüfen lassen. Er erklärt aber auch, dass, wenn Schäden festgestellt worden seien, auch eine Sanierungspflicht für den Hausanschluss bestehe.

 

Herr Theis merkt an, dass er es gut finde, dass man mit Lüdinghausen eine solche Zusammenarbeit hinbekommen habe, die kostengünstig sowohl für Lüdinghausen als auch für Nordkirchen sei. Er bedankt sich für diese Zusammenarbeit.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:01 (J:N:E)