Herr Bergmann erläutert, dass sich die Ausschussmitglieder und Verwaltung in der letzten Woche im Baugebiet „Auf dem Hegekamp“ in Südkirchen trafen, um einen Eindruck eines sehr offen gehaltenen Bebauungsplanes zu erhalten.

 

Bereits vor einigen Jahren habe man in den politischen Gremien beschlossen, dass die Vorgaben in künftigen Bebauungsplänen gelockert werden sollen. Zuvor seien aufgrund der stringenten Festsetzungen ca. 20-30 % der Bauinteressenten abgesprungen. Dies wurde damals als Anlass genommen, darüber zu diskutieren und anschließend zu entscheiden, exemplarisch einen sehr offenen Bebauungsplan wie „Auf dem Hegekamp“ zu beschließen.

 

Herr Geiser erklärt, dass die CDU diesen Tagesordnungspunkt angeregt und um das Treffen in der letzten Woche gebeten hat. Er kommt zu dem Schluss, dass im Wesentlichen die Festsetzungen offen gehalten werden sollten, gibt jedoch einige Änderungswünsche für zukünftige Bebauungspläne mit:

 

1)         Die Gebäudelängen sollten reguliert werden. Die Gebäude im Eingangsbereich des Baugebietes „Auf dem Hegekamp“ sind optisch zu massiv. Hier gibt es auf der östlichen Seite ein Gebäude, welches ca. 40 Meter lang ist. Es müsste zumindest Unterbrechungen in der Gebäudeflucht geben, wie auf der westlichen Seite. Dort sind zwei Gebäude entstanden, jedoch mit den erforderlichen Abstandsflächen und somit unterbrochen.

 

2)         Die Festsetzung zu Einfriedungen und Zäunen soll überdacht werden. Im Baugebiet „Auf dem Hegekamp“ waren mehrfach große Sichtschutzzäune an den Grundstücksgrenzen zu den öffentlichen Verkehrsflächen zu sehen. Dies habe eine Abschottungswirkung. Das ist aus Sicht der CDU nicht gewünscht.

 

3)         Es sollen Quartiere gebildet werden. Im Baugebiet „Auf dem Hegekamp“ stehen diverse Haustypen ungeordnet nebeneinander. Die angesprochenen Gebäude am Eingangsbereich stehen direkt neben einem kleinen Bungalow. Dies halte man für nicht sinnvoll. Es sollen zukünftig Quartiere gebildet werden, in dem die unterschiedlichen Gebäudetypen geordnet festgelegt werden.

 

4)         Die allgemeine nach Bauordnung NRW festgelegte Stellplatzregelung muss planungsrechtlich ergänzt werden. 1 Stellplatz je Wohneinheit sei für neue Baugebiete nicht sinnvoll, da viele Haushalte auch über mehrere Fahrzeuge verfügen. Daher halte man die bereits von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung 1,5 Stellplätze je Wohneinheit (ungerade wird aufgerundet) für richtig.

 

Herr Lübbert schließt sich den Forderungen an und betont, dass die Einzäunungen in dem Baugebiet „Auf dem Hegekamp“ nicht als Vorlage für neue Baugebiete dienen sollen. Es wird vorgeschlagen, dass durch die Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten bereits die Gebäudelängen reguliert werden könnten. Des Weiteren sind die Baugrenzen und die Baufenster enger festzusetzen.

 

Herr Stierl für die SPD und Frau Spräner für Bündnis 90 / Die Grünen können sich den Wortmeldungen der Vorredner grundsätzlich anschließen.

 

Herr Janke erklärt, dass die Festsetzungen weiterhin offen gehalten werden sollen. Die Bauherren sollen weiterhin offen bauen dürfen. Es soll nicht zu stark reguliert werden.

 

Herr Bogade schließt sich dieser Wortmeldung an und betont, dass z.B. Baulinien nicht festgesetzt werden sollten. Der eigentliche Abstand zu anderen Grundstücken sei durch die Abstandsflächenregelung der Landesbauordnung NRW im Grundsatz festgelegt.

 

Herr Albin erklärt, dass durch ein neues Baugebiet eine ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Fläche versiegelt wird. Es ist daher immer der Eingriff der Natur auch in den entsprechenden Baugebieten möglichst auszugleichen. In der Diskussion dürfe die Ökologie nicht vergessen werden.

 

Herr Seidel stellt für die FDP klar, dass die Bauherren in ihren Bauabsichten nur wenig beeinträchtigt werden sollten. Die Festsetzungen sollten offen gehalten werden.

 

Herr Rath und Herr T. Quante betonen, dass die Bildung von Quartieren ein ganz wichtiger Aspekt sei, der für die kommenden Baugebiete zwingend erforderlich sei.