Herr Bergmann erläutert den Bürgerantrag und betont, dass im Hinblick auf den Winterdienst in Nordkirchen mehr getan würde, als in anderen Kommunen im Kreis. Danach erteilt er Herrn Weidemann das Wort, der auf die rechtlichen und organisatorischen Aspekte und Grundlagen eingeht.

 

Herr Weidemann betont, dass die Übertragung der Reinigungs- und Streupflicht auf die Anwohner, wovon die Gemeinde Gebrauch gemacht habe, im Straßenreinigungsgesetz als eine Möglichkeit der Aufgabenerledigung genannt sei. Er bietet auch an, den Organisationsplan, in dem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen aufgeführt ist, zur Einsichtnahme bereitzustellen. In diesem Orga-Plan seien 79 Stellen aufgeführt, die von der Gemeinde geräumt würden. Alle Straßen zu räumen, so Herr Weidemann, würde den finanziellen Rahmen der Gemeinde sprengen. Der Rahmen, nach der tatsächlichen und finanziellen Möglichkeit den Winterdienst durchzuführen, sei durch Gerichtsurteile unterlegt.

 

Herr Klaas ergänzt die Ausführungen von Herrn Weidemann aus Sicht des Bauhofes. Insbesondere geht er auf die Kostenaufstellung in der Verwaltungsvorlage ein und betont, dass Fremdleistungen nicht jedes Jahr in Anspruch genommen werden würden. Das wäre in diesem Winter das erste Mal gewesen, weil so viel Schnee gefallen sei. Was ebenfalls zur Leistung der Gemeinde zähle, aber jetzt nicht direkt hier zum Thema passe, sei, dass Dachdecker beauftragt wurden, Flachdächer zu räumen, damit diese nicht unter der Schneelast einstürzen. Das, was der Bauhof geleistet habe, sei personell das Maximale, was mit dem vorhandenen Personal machbar gewesen sei.

 

Der Bürgermeister erklärt, er habe vollstes Verständnis dafür, dass einige Bürger verärgert darüber seien, dass, wenn man gerade die Einfahrt frei geschaufelt habe, das Räumfahrzeug komme und die Einfahrt wieder zuschütte und man noch einmal von vorne anfangen müsse. Das SeNo möchte gerade für ältere Leute auch die Dienstleistung des Schneeräumens und Streuens von Gehwegen anbieten.

 

Herr Theis bedankt sich bei den Herren Weidemann und Klaas für die ausführlichen Erläuterungen und spricht den Bauhofmitarbeitern Dank aus für die geleistete Arbeit. Auf den Antrag eingehend stellt er die Frage, was wäre, wenn der Antrag umgesetzt werden würde. Da müssten auf jeden Fall Straßenreinigungsgebühren in erheblicher Höhe erhoben werden, wenn jeder Anwohner einen Anspruch darauf hätte, dass vor seinem Haus bis 07:00 Uhr morgens geräumt sei.

 

Er habe dazu folgende Berechnung aufgestellt: Die Bauhofleute beginnen morgens um 05:00 Uhr und bis 07:00 Uhr sollten die Straßen geräumt sein. Das sei ein Zeitfenster von zwei Stunden für 60 km Straßenlänge. Ein Räumfahrzeug schaffe pro Stunde ungefähr 8 km. Das bedeute 4 km hin und zurück, da beide Seiten geräumt werden müssten. Nach seiner Berechnung müssten dann 7 Räumfahrzeuge angeschafft werden und natürlich das entsprechende Personal, was diese Fahrzeuge führt. Das wären Kosten von 25.000 € jährlich pro Fahrzeug und ca. 150.000 € für zusätzliches Personal, wenn man von dem Wert 1,4 Menschen pro Fahrzeug (Wert der KGSt) ausgehe. Das wären jährliche Mehrkosten in Höhe von 325.000 €, die auf die Gemeinde zukämen. Gleichzeitig stehe die Frage im Raum, was im Sommer mit den Maschinen und Menschen passiere. Hier könnte man auf die Idee kommen, für die Wintermonate die Leistungen einzukaufen. Aus Erfahrung wisse man, dass Fremdleistungen ca. 25 % teurer seien als Eigenleistung. Würde man sich darauf verständigen, würde das rund 400.000 € Mehrkosten verursachen. Das wäre pro Nordkirchener Einwohner ca. 30 € bis 40 € Straßenreinigungsgebühr, wobei er betont, dass der Bezugswert nicht richtig sei, da die Straßenreinigungsgebühr nicht nach Person, sondern nach anliegenden Metern berechnet werde. Ganz entschieden betont Herr Theis, dass man sich aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde wohl von solchen Qualitätsansprüchen verabschieden müsse.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Geiser, dass er den Antrag so verstanden habe, dass die Satzung verständlicher formuliert werden solle. In der jetzigen Satzung stehe, dass die Fahrbahnräumung der Gemeinde obliege. Das werde aber erst bei mehrmaligem Lesen klar. Er stellt für die CDU den Antrag, die Straßenreinigungssatzung verständlicher zu formulieren. Auch erklärt er, dass er wisse, dass in diesem Winter eine extreme Situation gewesen sei, die Gemeinde aber dennoch zu spät reagiert habe. Deshalb stelle er für die CDU-Fraktion einen weiteren Antrag:

 

Der Notfallplan für Extremsituationen soll vorgestellt werden.

 

Herr Theis sieht kein Problem darin, Satzungen „sauberer“ zu formulieren. Die der Gemeinde entsprächen den Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Es wäre eventuell zu überlegen, ein Merkblatt an die Bürger und Bürgerinnen zu erstellen. Dann geht er auf die Anmerkung von Herrn Geiser ein, dass die Gemeinde reagieren müsse, wenn ein Bürger auf sie zukäme. Gerade in so einem Fall müsse man die Kapazität der Gemeinde im Auge behalten. Wenn die Kapazität nicht zur Verfügung stehe, könne die Gemeinde auch nicht handeln. Er verweist auf das Beispiel des Rettungsdienstes, der eine Vorgabe habe, in 10 Minuten an dem Ort zu sein, an dem Hilfe benötigt werde. Wenn jetzt gleichzeitig in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle ein Unfall passiere, wäre es den Rettungskräften auch nicht möglich, in der vorgegebenen Zeit dort zu sein. Zu dem Notfallplan äußert sich Herr Theis, dass man sich den mal angucken könne im Hinblick darauf, wie die Gemeinde aufgestellt sei. Aber er halte eine Kapazitätserhöhung, ob maschinell oder personell, für nicht möglich.

 

Herr Bergmann weist den Vorwurf von Herrn Geiser zurück, dass die Gemeinde zu spät reagiert habe. Die Gemeinde habe sich frühzeitig auf die angekündigten Schneefälle vorbereitet. Natürlich könne man den Organisationsplan für den Winterdienst zum Thema machen. Er sehe aber eher einen Diskussionsbedarf darüber, was als Standard in der Gemeinde in Zukunft definiert werden müsse, da die bisherigen Standards aufgrund der Verschuldung der Gemeinde nicht aufrechterhalten werden können. Im Falle eines Haushaltssicherungskonzeptes oder sogar eines Nothaushaltes würde mit der Kommunalaufsicht über die erforderlichen Standards diskutiert werden. Für Einsätze über den Streuplan hinaus seien jedenfalls keine Kapazitäten vorhanden.

 

Herr Geiser stellt klar, dass es der CDU-Fraktion nicht um eine Satzungsänderung gehe, sondern lediglich um eine deutlichere Formulierung und dadurch eine bessere Information der Bürger und Bürgerinnen. Auch wolle man den Organisationsplan für den Winterdienst nicht diskutieren, sondern erst einmal nur kennen lernen, da dieser nicht bekannt sei.

 

Herr Klaas betont, dass „kräftige Maßnahmen“ von der Gemeinde ergriffen worden seien. So seien einige Bauhofmitarbeiter bereits morgens um 02:00 Uhr unterwegs gewesen, um die Straßen zu räumen. Auch habe man einen Rettungswagen an den Haken genommen und aus den Schneemassen herausgezogen. Dies würde aber nicht für einen Privatwagen gemacht werden, der vielleicht vor einer Privateinfahrt stehe.

 

Herr Lunemann bittet darum, die Kosten des Winterdienstes in dem Zeitraum 01.01.2010 bis Ende März aufzuschlüsseln. Die Verwaltung sagt das zu.

 

Er weigere sich, so Herr Tegeler, an einer solchen extremen Situation wie zum Jahreswechsel 2010/2011 das Thema Winterdienst, Notfallplan und Ähnliches zu diskutieren. In den 25 Jahren, in denen er in der Gemeinde Nordkirchen wohne, habe er jetzt zum zweiten Mal eine solche Situation erlebt. Der Bauhof habe hart gearbeitet.

 

Herr Janke richtet an die Antragsteller den Vorschlag, über Nachbarschaftshilfe nachzudenken. So seien in einigen Wohngebieten die Nachbarschaften zusammen gekommen und hätten zusammengelegt, um einen Bauern beauftragen zu können, die Straßen zu räumen. Da wäre jedem mit geholfen. Die Bauern würden sich über ein kleines Zubrot freuen und die Anlieger hätten eine freie Straße.

 

Nach weiteren Wortmeldungen fasst Herr Bergmann die Diskussion wie folgt zusammen:

 

Die Gemeinde wird in geeigneter Weise die Bürger und Bürgerinnen rechtzeitig über ihre Rechte und Pflichten beim Winterdienst informieren. Auch wird der Organisationsplan für den Winterdienst vorgestellt werden. Grundsätzlich müsse man aber bei der Standarddiskussion zu Ergebnissen kommen. Der gestellte Bürgerantrag entspricht inhaltlich der Satzung der Gemeinde Nordkirchen. Herr Bergmann sagt zu, die Antragsteller und Unterschriftengeber über die hier geführte Diskussion zu informieren.

 

Über die gestellten Anträge der CDU-Fraktion wird nicht abgestimmt.