Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt gibt folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ sowie die Begründung und den Umweltbericht hierzu im Ortsteil Nordkirchen zur Satzung nach § 10 BauGB.


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass der entstehende Anbau am Altenhilfezentrum teilweise für die Oberstufe der Johann-Conrad-Schlaun-Schule angemietet werde. Es bestehe hier ein erhöhter Bedarf an Unterrichtsräumen durch die wachsende Zahl an Schülern an dieser Schule. Neben den Unterrichtsräumen für die JCS-Schule werde noch zusätzlicher Raum für die angrenzende Gastronomie dargestellt.

 

Er ergänzt, dass eine frühzeitige Behördenbeteiligung bereits durchgeführt worden sei, bei der keine Bedenken oder Anregungen von der Bürgerschaft und von den Trägern öffentlicher Belange geäußert worden seien.

 

Ein privat verlaufendes Kabel auf dem Baugrundstück solle bei der Bauausführung beachtet werden.

 

Herr Tegeler erklärt im Namen der „Gruppe Nordkirchen“, dass die Schule existenziell wichtig sei und der Raumbedarf zu jederzeit gedeckt werden müsse. Des Weiteren sei es von großer Wichtigkeit, Gastronomien in Nordkirchen zu fördern und zu unterstützen. In den letzten Jahren seien mehrere Kneipen und Gastronomien aus dem Dorfbild der Gemeinde Nordkirchen verschwunden. So sei es förderlich, wenn die Gemeinde bei der Vergrößerung der dort ansässigen Gastronomie mitwirke.

 

Herr T. Quante fragt nach, wie breit der Weg für Rettungskräfte dort sein werde. In der Sitzungsvorlage werde auf eine Stellungnahme der Brandschutzstelle des Kreises Coesfeld vom 24.01.11 verwiesen.

 

Herr Klaas stellt fest, dass ein bereits angelegter Weg circa 3 Meter breit sei. Dies stelle in Brandfällen eine ausreichende Zufahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge. Ansonsten werde bei der Neugestaltung der Außenanlagen die notwendige Anfahrt der Fahrzeuge berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)