8.1.     Genehmigungsfreistellungen

Die von der „rot-grünen“ Landesregierung beschlossene Novelle der Landesbauordnung NRW sah vor, dass das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW zum 01.01.2018 entfällt.

 

Die neue Landesregierung hat die Absicht, über ein sog. Moratorium bestimmte Fristen zu verschieben. So soll das Genehmigungsfreistellungsverfahren zunächst bis zum 01.10.2018 weiter gültig sein.

 

Der Bauausschuss des Landtages NRW berät momentan hierüber. Der Städte- und Gemeindebund hat bestätigt, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit der positiven Beschlussfassung durch den Landtag gebe. Die Gemeinde Nordkirchen wird daher ab sofort Genehmigungsfreistellungsanträge auch für Wohnhäuser wieder annehmen.

 

Darüber hinaus wird innerhalb der nächsten Monate die neue Landesre-gierung die gesamte Landesbauordnung erneut „unter die Lupe“ nehmen und ggfs. weitere Änderungen vornehmen.

 

 

8.2.     Modernisierung der Grundschule Südkirchen

 

Die Verwaltung hatte einen Zuschussantrag für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Südkirchen aus dem Landesprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ gestellt.

Dabei ging es insbesondere um Brandschutzmaßnahmen und den Einbau eines Aufzuges für eine bedingte Behindertengerechtigkeit in der Schule.

 

Im Förderprogramm 2017 konnte die Maßnahme nach einer Mitteilung der Bezirksregierung nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird den Antrag für 2018 erneut vorlegen, sofern das Förderprogramm wieder aufgelegt wird.

 

 

8.3.     Glasfaserausbau

 

Die Verwaltung ist mit dem Verlauf des Glasfaserausbaus in der Gemeinde Nordkirchen zufrieden. So ist z.B. der Ausbau im Gewerbegebiet in der Aspastraße abgeschlossen. Die Firma hat in den letzten 2 Monaten bisher 10 Kilometer Glasfaser verlegt.