Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Conrad-Schlaun-Schule“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 BauGB.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB hat der Kreis Coesfeld – Abteilung Immissionsschutz – mitgeteilt, dass sich durch die geplante Errichtung der Einfeldsporthalle und der damit erhöhten Parkplatzfrequentierung das Immissionsverhalten verändere. Dies sei genauer zu untersuchen.

 

Bei Überschreitung von Lärmgrenzwerten in der Nachtzeit gebe es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen könne die Verwaltung die Hallenbenutzungszeiten auf maximal 21:45 Uhr fixieren, zum anderen könne die Verwaltung die westliche Zufahrt zum Hallenparkplatz sperren und die Zufahrt nur über die östliche Zufahrt regeln.

 

Des Weiteren hat die Gelsenwasser AG zunächst mitgeteilt, dass eine Löschwassermenge von max. 48 m³/h bereitgestellt werden kann, anstatt der geforderten 96 m³/h. Hierzu hat die Gelsenwasser AG später ergänzt, dass das gesamte Wassernetz in näherer Zukunft aus einer anderen Quelle eingespeist werde und dann die 96 m³/h erreicht werden.

 

Auf die Frage von Herrn Albin, was aus dem Basketballfeld werde, erklärt Herr Klaas, dass dies direkt östlich der geplanten Einfeldsporthalle ersetzt werden soll.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)