Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Dorfpark Capelle“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des BauGB.

 

 


Herr Klaas erläutert, dass der Bebauungsplanentwurf „Dorfpark Capelle“ aufgrund von veränderter Planung vor allem des geplanten Dorfgemeinschaftshauses, erneut öffentlich ausgelegt werden musste gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Ebenfalls wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.

 

Inhaltliche Änderungen bei den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aufgrund des geänderten Planentwurfes ergaben sich nicht.

 

Herr Lübbert fragt nach der ihm noch nicht klargestellten Finanzierung für das geplante Dorfgemeinschaftshaus.

 

Herr Bergmann erklärt, dass sich vor kurzem die Zuständigkeiten bei den Landesbehörden geändert haben. Der bereits gestellte Förderantrag zur Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses ist zurzeit zurückgestellt. Es ist darum geworben worden, dass die bereits gestellten Förderanträge auch weiter bearbeitet werden.

 

Auf die Frage von Herrn Geiser, ob es eine definitive Förderzusage gebe, verneint dies Herr Bergmann.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:01 (J:N:E)