Beschlussvorschlag

 

Die Vorschläge der beauftragten Architekturbüros werden zur Kenntnis genommen.

 


Herr Bergmann führt aus, dass die Mensa und das Hallenbad auf dem Schlossgelände mittlerweile unter Denkmalschutz gestellt wurden. Die Gemeinde Nordkirchen hat drei Architekturbüros beauftragt, drei umsetzungsfähige Vorschläge zur Folgenutzung der beiden Gebäude abzugeben. Hierzu hat am 11.09.2017 eine Veranstaltung mit Vertretern der Fachhochschule, dem Landschaftsverband, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb und der Gemeinde Nordkirchen stattgefunden, in der die Architekturbüros ihre abgegebenen Projekte vorstellen konnten.

 

Herr Klaas stellt die drei Vorschläge zur Folgenutzung der Mensa und des Hallenbades in ihren wesentlichen Inhalten vor.

 

Insgesamt handelt es sich um drei sinnvolle Vorschläge. Wichtig sei immer, dass sowohl die FHF als auch die Gemeinde Nordkirchen ihrer Erhaltungsverpflichtung der Denkmäler nachkomme.

 

Herr Klaas betont, dass eine gemeinsame Folgenutzung sinnvoll sei, aber am Ende des Tages sowohl die Gemeinde als die FHF eigene Entscheidungen treffen werden.

 

Herr Geiser stellt die gemeinsame Folgenutzung in den Vordergrund. Die Gebäude müssen aus gegebenem Anlass zwangsläufig gemeinsam betrachtet werden.

 

Herr Bergmann erklärt, dass sich die FHF und die Gemeinde Nordkirchen zusammensetzen und über die drei Vorschläge beraten werden.

 

Herr Theis sieht bei allen Vorschlägen gemeinsame Folgenutzungen von Hallenbad und Mensa. Am Ende dürfe der Haushalt der Gemeinde Nordkirchen und die durch die vorgestellten Pläne entstehenden Investitionen nicht außer Acht gelassen werden.

 

Frau Spräner begrüßt das durchgeführte Verfahren der Machbarkeitsstudie und fragt nach, ob es für derartige Projekte Fördermöglichkeiten gibt.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Architekturbüros, losgelöst von jeder Fördermöglichkeit, kreative und sinnvolle Nachfolgenutzungen für beide Gebäude entwickeln sollten. Zur Durchführung der Machbarkeitsstudie hat die Gemeinde einen Zuschuss im Rahmen der Städtebauförderung für den Ortskern erhalten. Im Bereich der Denkmalpflege sind die Förderungen überschaubar.

 

Herr Klaas ergänzt, dass sich sowohl die FHF als auch die Gemeinde über die zukünftigen Gebäudekonzepte sprechen müssten.

 

Herr Albin ergänzt zu den Ausführungen von Frau Spräner, dass durch dieses Verfahren ein wichtiges Signal, die FHF langfristig an den Ort zu binden, gesendet werde.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Gemeinde Nordkirchen seit Jahren gemeinsam mit der FHF über Entwicklungsmöglichkeiten in der Gemeinde spreche. Ein Beispiel ist nun die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Absicht, neben einem Hotel auch Unterkünfte für Studenten zu schaffen.

 

Zu den einzelnen Vorschlägen stellen die Ausschussmitglieder diverse Fragen, die von Herrn Bergmann und Herrn Klaas beantwortet werden.