Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die aus der beigefügten Liste ersichtlichen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.678.318 €  € gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017 zur Kenntnis. Die durch die Übertragungen resultierenden Änderungen in den Finanzplänen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 

 


Herr Bergmann führt kurz in das Thema ein und verweist auf Herrn Tönning, der auf Einzelheiten der Ermächtigungsübertragungen eingeht.

 

Herr Lunemann bittet darum, beim nächsten Mal das Blatt vollständig auszunutzen. Der Druck sei doch sehr klein.

 

Herr Bergmann sagt zu, dass dies beim nächsten Mal berücksichtigt wird.

 

Herr Lunemann fragt nach, ob Maßnahmen gezielt aufgespart werden, um die Ermächtigungen ins nächste Jahr zu übertragen. Wäre es da nicht sinnvoller, neue Ansätze im neuen Haushaltsjahr zu bilden.

 

Dazu führt Herr Bergmann aus, dass die Maßnahmen, für die diese Ermächtigungsübertragungen stattfinden, in 2016 beschlossen worden seien. Man müsse berücksichtigen, dass der Haushalt erst im Mai 2016 bestandskräftig gewesen sei. Bis dahin wäre man in der vorläufigen Haushaltsführung und habe deshalb erst später die Ausschreibungen durchführen können.

 

Die Frage von Herrn Theis, ob durch die Ermächtigungsübertragung kein neuer Finanzbedarf und somit auch keine neuen Abschreibungen entstünden, wird von Herrn Tönning bejaht.

 

Herr Geiser verweist auf das in der Kameralistik damals herrschende Dezemberfieber. Das Mittel der Ermächtigungsübertragung für bereits beschlossene Maßnahmen hält er für sinnvoll. Seine Nachfrage zu der Investitionsnummer 1600001 wird von Herrn Tönning beantwortet.

 

Herr Bergmann stellt klar, dass die Gemeinde sehr restriktiv mit dem Mittel der Ermächtigungsübertragung vorgehe. Es würden nur Investitionsmittel übertragen und keine aus dem konsumtiven Bereich.

 


Der Ausschuss nimmt die Ermächtigungsüberragung für investive Maßnahmen zur Kenntnis.