9.1.     Regenrückhaltebecken Capelle

 

Herr C. Quante fragt nach, welche Funktion die geschotterte Zufahrt vom Pumpwerk zum neu errichteten Regenrückhaltebecken habe.

 

Herr Klaas erklärt, dass durch diese Zufahrt in Zukunft Spülwagen oder andere große Fahrzeuge das Regenrückhaltebecken für Unterhaltungsarbeiten besser erreichen können.

 

Herr C. Quante stellt weiterhin fest, dass auf dem Grundstück nordwestlich des Regenrückhaltebeckens ein Bürger weiterhin einen Kleingarten betreibt. Seiner Meinung nach sei das Pachtverhältnis schon länger beendet worden.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Gemeinde Nordkirchen ihre Rechte vor dem Amtsgericht einklagen könnte. Bisher sei die Notwendigkeit  aus Sicht der Verwaltung noch nicht vorhanden.

 

 

9.2.     Straße „Am Schloßpark“

 

Frau Spräner fragt nach, ob die Verwaltung Möglichkeiten sehe, die Straße „Am Schloßpark“ verkehrssicherer zu gestalten. In den letzten Jahren hat der Verkehr zugenommen und die Parkplatzsituation sei aufgrund der wachsenden Zahl an Studenten den Touristen verschärft.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Gemeinde Nordkirchen Eigentümerin der Straße ist. Es gibt grundsätzlich Gestaltungsmöglichkeiten, diese Straße baulich zu verändern. Hierfür müssten im Haushalt Mittel bereitgestellt werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass hier keine aktuelle Notwendigkeit besteht.