Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 01, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Durchführung eines Verfahrens zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zwecks Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Oberstraße in Südkirchen.

2.         Der Rat der Gemeinde bestätigt die Beschlüsse vom 21.01.2016 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Oberstraße“ (Vorlage 2/2016).

3.         Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung der Änderungsentwürfe durchzuführen.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass bereits im Frühjahr 2016 über die Erweiterungsabsichten des Lebensmittelmarktes in Südkirchen diskutiert worden sei und bereits ein Ortstermin stattgefunden hat. Eine gutachterliche Stellungnahme des Planungsbüros Junker & Kruse zeige die Verträglichkeit der Erweiterung gegenüber dem Ortskern in Südkirchen und der Umgebung.

 

Herr Klaas stellt die wesentlichen Planungsinhalte vor.

 

Herr Lübbert erklärt für die UWG, dass er den Erweiterungsabsichten kritisch gegenüberstehe.

 

Herr T. Quante begrüßt ausdrücklich die Erweiterungsabsichten.

 

Herr Albin stellt klar, dass mit die Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1.400 m² automatisch die Errichtung eines Anbaues einhergeht, die im Norden des Bestandsgebäudes erfolgen soll.

 


Abstimmungsergebnis: 15:01:00 (J:N:E)