Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 00, Enthaltungen: 03

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldweg“ im Ortsteil Südkirchen die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

 


Herr Klaas erklärt anhand eines Lageplanes die Gebäude- und Flächenplanung des Antragstellers und leitet daraus die Inhalte des geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab.

 

Der Antragsteller beabsichtigt im Süden die Errichtung einer Lagerfläche mit Abstellplatz für LKW. Im Norden soll die Errichtung eines gewerblichen Pferdehofs ermöglicht werden.

 

Herr C. Quante fragt nach, was auf der südlichen Lagerfläche abgeladen werden soll.

 

Herr Klaas erläutert, dass der Lagerplatz für den benachbarten Baustoffhandel geschaffen werden soll.

 

Frau Spräner bemerkt, dass aus ihrer Sicht ein Pferdebetrieb im Außenbereich kaum genehmigungsfähig ist und fragt nach, aus welchen Gründen dies hier anders sein könne.

 

Herr Klaas erklärt, dass der rechtskräftige Flächennutzungsplan für dieses Grundstück seit über 20 Jahren eine gewerbliche Baufläche ausweist. Aus diesem Flächennutzungsplan könne nun ein Bebauungsplan entwickelt werden, der eine gewerbliche Pferdehaltung planungsrechtlich zulässt. Das ist bei Vorhaben im rein landwirtschaftlich geprägten Außenbereich nach § 35 BauGB so nicht der Fall.

 

Herr Klaas ergänzt, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan samt Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag aufgestellt und abgeschlossen werden muss. In diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die Lagerflächen, LKW-Stellplätze sowie Reitställe und Gebäude konkret festgelegt, wie auch die zeitliche Durchführung und die Übernahme aller Planungs- und Baukosten durch den Antragsteller.

 

Herr Albin erklärt, dass eine gewerbliche Baufläche Gewerbebetriebe und der Schaffung von neuen bzw. Erhalt von Arbeitsplätzen dienen soll. Man halte es nicht für sinnvoll, die wenig verbleibenden freien Gewerbeflächen in der Gemeinde für einen gewerblichen Pferdehof, der wenig neue Arbeitsplätze schaffen würde, freizuhalten.

 

Herr Klaas weist darauf hin, dass die Gemeinde Nordkirchen nicht der Eigentümer dieses Grundstückes ist und daher die Vergabegrundsätze für gemeindliche Gewerbegrundstücke hier nicht anwendbar sind.

 

Herr Appel fragt nach, wie mit dem Niederschlagswasser auf den geplanten Grundstücken umgegangen wird, da der Versiegelungsgrad deutlich höher sein werde.

 

Herr Klaas erklärt, dass die momentan anfallende Niederschlagsmenge der Ackerfläche in gleicher Menge in den Graben eingeleitet werden kann. Die übrige Niederschlagsmenge werde durch ein von privater Seite angelegtes Regenrückhaltebecken aufgenommen werden müssen.

 

Herr Geiser schlägt vor, die Lagerfläche und den gewerblichen Reiterhof zu tauschen.

 

Herr Klaas erklärt, dass die hier vorgestellte Gebäude- und Flächenplanung sinnvoller sei, da der Waldweg nur die ersten 50 Meter ab der Capeller Straße dem schweren LKW-Verkehr ausgesetzt werden sollte, um keine flächendeckende Sanierung des Waldweges zu verursachen. Außerdem habe sich der Baustoffhandel in den letzten Jahren an den Sanierungskosten des Waldweges beteiligt, die im Rahmen bleiben sollen.

 

Es soll weiterhin eine umlaufende Abpflanzung  der Abstell- und Lagerfläche erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis: 13:00:03 (J:N:E)