Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ mit dem Inhalt, in dem für eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehenen Planbereich für die Flurstücke 857, 858 und 859 maximal 10 Wohnungen pro Grundstück zuzulassen und hierfür die Grundflächenzahl auf 0,5 festzusetzen.

 

Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem der Sitzungsvorlage beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Klaas erläutert die Wünsche der Investoren für zwei Wohngebäude mit je 10 Wohnungen des sozialen Wohnbaus und verweist darauf, dass eine redaktionelle Korrektur der Nummerierung der Änderung vorgenommen wurde.

 


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)