Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2017 die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung nebst der aufgeführten Sonn- und Feiertage zur Öffnung gemäß § 6 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetz.

 

Bei Vorliegen eines notwendigen Antrages für einen verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz mit den Angaben des Veranstalters zur Prüfung des Vorhandenseins der rechtlichen Voraussetzungen wird der Bürgermeister ermächtigt, eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung für den 30.04.2017 zu erlassen.

 

 


Herr Bergmann erläutert die Änderungen innerhalb der Vorlage und im Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)