Sitzung: 16.03.2017 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 022/2017
Beschlussvorschlag
1.
Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und
Bedenken zum Bebauungsplan und den dazugehörigen Unterlagen wird gemäß den
vorgelegten Abwägungsvorschlägen beschlossen.
2.
Die Begründung zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ einschließlich des zugehörigen Umweltberichtes
wird beschlossen.
3.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes
„Mühlenstraße-Süd“ im Ortsteil Nordkirchen wird gemäß § 10 des Baugesetzbuches
als Satzung beschlossen.
Herr Klaas erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Anregungen und Bedenken sowie die Abwägungsvorschläge hierzu, die den Ratsmitgliedern vorliegen und Teil der Abstimmung sind.
Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)