Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan und den dazugehörigen Unterlagen wird gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen beschlossen.

2.         Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ einschließlich des zugehörigen Umweltberichtes wird beschlossen.

3.         Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ im Ortsteil Nordkirchen wird gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen.

 


Herr Bergmann erklärt, dass nun das planungsrechtliche Verfahren soweit gediehen ist, dass der Investor seinen Bauantrag zur Errichtung der Gebäude auf den Grundstücken Schlossstraße 5 und 7 stellen kann.

 

Herr Klaas stellt zusammenfassend die wesentlichen Änderungen im Bebauungsplanentwurf vor und geht auf die Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren und während der öffentlichen Auslegung ein.

 

Herr Geiser fragt nach, wie das weitere bauliche Zeitfenster für den Abbruch des Hauses Westermann und Haus Wismann auf den Grundstücken Schlossstraße 5 und 7 und den geplanten Neubauten aussehe. Die CDU regt an, beide Gebäude zusammen abreißen zu lassen. Man befürchte, dass durch den jeweils separaten Abriss der Gebäude der Verkehr auf der Schlossstraße und der Mühlenstraße beeinträchtigt werden könnte, da Gerätschaften und Abrissmaterialien auf öffentlicher Verkehrsflächen abgestellt werden könnten.

 

Herr Bergmann erklärt, dass das Gebäude auf dem Grundstück Schlossstraße 7 als Flüchtlingsunterkunft dient und noch eine gewisse Zeit weiterhin als solche dienen soll.

 

Der Investor habe geäußert, dass er kein Problem darin sehe, beide Gebäude separat abzubrechen. Die Materialien können auch während der Bauphase auf dem Grundstück gelagert werden.

 

Herr Bergmann erwartet, dass der Bauantrag für die Gebäudekomplexe im März gestellt werde. Der Abriss könnte im April beginnen.

 

Frau Spräner bemerkt, dass während der Abriss- und Bauphase vor allem auf die Schulwegsicherungspflicht der Gemeinde geachtet werden sollte.

 

Herr Klaas erklärt, dass das vorhandene Gebäude Haus Westermann unmittelbar an der Mühlenstraße liegt. Hier werden u.a. wegen der Schulwegsicherungspflicht Bauzäune aufgestellt. Es könnte aber an dieser Stelle während des Abbruches zu einer Sperrung des Fußweges führen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)