Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 3 Gruppen eine Investorenausschreibung vorzubereiten.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, eine Grobplanung für den Eigenbau anhand von Erfahrungswerten nebst einer Wirtschaftlichkeits-berechnung vorzulegen.

3.         Zuständigkeitshalber wird die weitere Behandlung des Themas an den HFA/BPA verwiesen.

 


Herr Seidel verweist darauf, dass der Ausschuss im letzten Jahr noch die Errichtung von zwei Gruppen beschlossen hat. Dass man jetzt über drei Gruppen diskutieren müsse, zeige die erfolgreiche Familienpolitik in der Gemeinde Nordkirchen.

 

Herr Bergmann gibt einen Überblick über die bisherigen Überlegungen in Bezug auf den Bau von zusätzlichen Kindergartengruppen. Er verweist insbesondere auf die von durchschnittlich 60 auf 90 Kinder gestiegene Geburtenzahl in der Gemeinde Nordkirchen und auf erhebliche Wanderungsgewinne.

 

Auch wenn die Verwaltung den Bau einer Zwei-Gruppen-Einrichtung auf dem Parkplatz der Kinderheilstätte hinter der Mauritiusgrundschule nicht als Belastung für die Schule gesehen hätte, so ist dennoch klar, dass eine Dreigruppen-Einrichtung dort keinen Platz findet. Daher wird nun die Wiese nördlich der Grundschule als Standort bevorzugt. Um die finanzielle Belastung für die Gemeinde Nordkirchen gering zu halten, würde man das Investorenmodell bevorzugen, welches am ursprünglichen Standort aufgrund der Eigentumsverhältnisse unrealistisch gewesen sei.

 

Herr Klaas stellt anhand von Zeichnungen sowohl die verschiedenen angedachten Anordnungen am ursprünglichen Standort als auch eine mögliche Nutzung der Wiese und die notwendigen Veränderungen des Buswendeplatzes dar.

 

Die bisher erarbeiteten Rahmenbedingungen für eine Investorenausschreibung stellt er vor. Die Verwaltung habe sich dabei an guten Erfahrungen aus Nachbarkommunen orientiert.

 

In der anschließenden Aussprache wird darüber diskutiert, ob es eine Alternative zum Verkauf des Grundstücks gibt, ob die Gemeinde Nordkirchen selber bauen sollte und ob eine modulare Bauweise denkbar wäre. Auch wird darüber gesprochen, welche Bedingungen (z. B. Vorschriften zur Bauausführung und Option auf Rückgabe an die Gemeinde Nordkirchen) in einem Investorenwettbewerb gestellt werden sollten.

 

Herr Bergmann erklärt, dass heute nicht abschließend über die  Vorgehensweise entschieden werden sollte, sondern die Verwaltung den Auftrag zur Vorbereitung einer solchen Ausschreibung benötige. Er weist auch darauf hin, dass die Gemeinde als Bauherr mit dem Vorhaben keine Gewinne erzielen würde.

 

Herr Klaas ergänzt, dass eine belastbare Gegenüberstellung der Kosten verschiedener Modelle (Investorenmodell oder Gemeinde Nordkirchen baut selber) einen konkreten Planungsauftrag erfordere, dessen Erarbeitung aber viel Zeit beanspruche. Man könne lediglich eine Aufstellung anhand von Richtwerten erarbeiten. In diese Gegenüberstellung würde dann auch der Aufbau von Modulen einfließen, wobei in der  Investorenausschreibung die Ausführung in Modulen nicht ausgeschlossen sei.

 

Die Diskussion mündet in einen geänderten Beschlussvorschlag, den Herr Stierl verliest:

 


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)