7.1.     Spielplatz Lerchenweg

 

Frau Volmer fragt an, ob es für den Zeitpunkt des Abtransports von gefällten Bäumen ebenso eine Vorschrift gibt, wie für das Fällen. Herr Klaas antwortet, dass es eine solche Vorschrift nicht gäbe und dass man die Bäume zeitnah abtransportieren werde.

 

 

7.2.     Aufnahmeverfahren Gesamtschule

 

Herr Bolte äußert sein Bedauern darüber, dass in jedem Jahr Kinder aus der Gemeinde Nordkirchen nicht den gewünschten Platz an der Johann-Conrad-Schlaun Schule bekommen. In vielen Familien sei das eine schwierige Zeit und führe immer wieder zu Unmut. Es sei bedauerlich, dass die Gemeinde Nordkirchen die Kosten für die Beförderung auswärtiger Kinder tragen müsse und ortsansässige Kinder abgewiesen würden. Da sich die Schullandschaft seit dem letzten Gerichtsurteil im Jahr 2003 verändert habe, plädiert er für einen erneuten Versuch auf die Landespolitik einzuwirken bzw. vom Rat eine Quote für einheimische Kinder zu beschließen.

 

Herr Bergmann antwortet, dass die Verwaltung in Gesprächen mit der Landesregierung/Bezirksregierung zu diesem Thema sei. Dies habe er auch den von einer Absage betroffenen Familien gesagt. Er verweist darauf, dass es in den letzten Wochen sehr viel Unruhe in der Schullandschaft gegeben habe und ist froh, dass die Profilschule nun doch weiter macht.

 

Er warnt vor zu viel Hoffnung auf Veränderung, da der Schulleiter nach den Vorgaben der Bezirksregierung für das Aufnahmeverfahren verantwortlich ist. Die Beschlüsse des Gemeinderates seien dabei nicht relevant.

 

Außerdem erläutert er, dass auch die Sekundarschulen im Umfeld nicht ohne Vorgaben aufnehmen könnten. Nur die Profilschule als Schulversuch könne nach eigenem Ermessen aufnehmen.

 

Für die Gesamtschule gelte §17 und §17 a des Schulgesetzes und der darin verankerte Gleichheitsgrundsatz. Auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und der gesetzlich verankerte freie Zugang zur Bildung verhindere die Bevorzugung von Nordkirchener Kindern an der Gesamtschule.

 

Er betont, dass er die Ablehnung ortsansässiger Kinder selbstverständlich auch bedauere und sich um das Problem kümmern würde. Es sei aber insgesamt eine schwierige Situation.

 

Die Betroffenheit wird allgemein geteilt.

 

Auf die Frage von Frau Spräner, ob Kinder, die für den Standort Ascheberg angemeldet worden seien nun in Nordkirchen aufgenommen würden, verweist Herr Bergmann auf die Zuständigkeit des Schulleiters. Der Schulträger habe davon keine Kenntnis.