Sitzung: 07.03.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 125/2016/1
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Punkte 7 und 8 des vom Büro Junker & Kruse, Dortmund, erarbeitete Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Nordkirchen als Grundlage für gemeindliche Planungen im Bereich des Einzelhandels.
In den textlichen Ausführungen des Einzelhandelskonzeptes wird ergänzt, dass für alle drei Ortsteile eine Grundversorgung gesichert werden soll. Dies bedeutet auch, dass der Ortsteil Capelle weiterhin Nahversorgungsstandort sein soll.
Die Ausschussmitglieder sind
sich darüber einig, dass Frau Nitz vom Büro Junker & Kruse das
Einzelhandelskonzept durch eine kurze Präsentation vorstellt.
Auf folgende Punkte geht Frau
Nitz kurz ein:
- Eine Befragung der Kundschaft/Flächenstatistik hat stattgefunden.
- Nahrungs- und Genussmittel sollte der Angebotsschwerpunkt sein.
- Eine Konzentration auf Nordkirchen sei gut, vorhandene andere
Standorte sollen aber erhalten werden.
- Der Nahversorgungsstandort Capelle sei nach allgemeinen
Ansiedlungsregeln nicht darstellbar.
- Der Ergänzungsstandort Aspastraße/Lüdinghauser Straße sei nicht
für zentralrelevante Sortimente vorgesehen.
- Eine Nordkirchener Sortimentsliste müsse individuell entwickelt
werden.
Dazu betont Herr Bergmann,
dass Einzelhandelskonzepte für die weitere Entwicklung gebraucht werden. Es
seien sonst keine Planungen für großflächige Ansiedlungen möglich.
Das Einzelhandelskonzept, so
Frau Nitz, könne auch als Abwehrinstrument gegen Planungen in Nachbarkommunen
bei Gefährdung eigener Standorte eingesetzt werden.
Herr Theis verweist hierbei
auf andere Quellen, die dann mit aufgeführt werden wie die
Einzelhandelszentralität von 0,6. Die IHK weise eine Einzelhandelszentralität
von 0,375 für Nordkirchen aus. Frau Nitz möchte gerne die Fundstelle wissen,
die Herr Theis nachliefern wird.
Auf die Frage von Herrn Theis
(Seite 51 des EHK – Grundversorgung in der Gemeinde Nordkirchen),ob es auch
einen Zielwert von „1“ geben könne, antwortet Frau Nitz, dass es diesen
theoretisch gebe, da es nicht auf den Einzelartikel ankomme, sondern auf
Verkaufsfläche und Umsätze.
Herr Theis erwähnt, dass auf
Seite 52 die Verkaufsflächenausstattung falsch sei. Frau Nitz antwortet, dass
diese bereits korrigiert wurde.
Frau Nitz erläutert, dass
eigentlich nur die Kapitel 7 und 8 des Einzelhandelskonzepts zu beschließen
seien.
Herr Theis ist der Meinung,
dass in Kapitel 7 und 8 ausgedrückt werden sollte, dass die Grundversorgung in
Capelle gesichert werde.
Herr Albin stellt die Frage,
was wollen wir eigentlich, die Orte stärken, auch Capelle? Capelle hat
schlechte Kennzahlen, es fehle ein politscher Beschluss zu handeln.
Daraufhin antwortet Herr
Bergmann, dass es ein Angebot in Capelle gebe, das es zu schützen gilt. Über
den Plan „B“ könne man im nicht öffentlichen Teil diskutieren.
Das Planungskonzept, so Herr
Wedekind, könne als Grundgerüst genommen werden.
Frau Nitz schlägt vor, die
Bauleitplanung künftig nach diesen Regeln des vorgestellten
Einzelhandelskonzeptes auszurichten.
Auf die Frage von Thomas
Quante, ob der K + K auf der Grundlage dieses Konzeptes erweiterbar sei,
antwortet Frau Nitz, dass hierfür eine Einzelfallprüfung notwendig sei im
Rahmen einer Bebauungsplanänderung. Außerdem stellt sich die Frage, ob es ein
Problem für den Raiffeisenmarkt bei der Verabschiedung des Konzeptes gebe.
Grundsätzlich werde es keine Probleme für bestehende Einzelhandelsbetriebe
geben.
Herr M. Pieper merkt an, dass
er mehr Gutachterqualität in dem Einzelhandelskonzept sehe, konkrete Schritte
müssen dann weiter bearbeitet werden.
Herr Theis erklärt, dass die
SPD nun bereit wäre, Kapitel 7 und 8 zu beschließen.
Der Wochenmarkt, so Herr
Albin, sei zu klein. Es fehlen regionale Anbieter.
Herr Bergmann führt hierzu
aus, dass bereits verschiedene Anbieter gefragt wurden, Treffen mit
Marktbeschickern hätten stattgefunden, die Marktgilde sei eingeschaltet. Leider
bisher ohne Erfolg, aber man würde bei den weiteren Bemühungen nicht nachgeben.
Herr Cortner fragt in die
Runde, ob der Beschlussvorschlag geändert werden müsse und erwartet einen
Vorschlag.
Herr Theis macht den
Vorschlag, die Punkte 7 und 8 als sonstiges städtebauliches
Entwicklungskonzept, ergänzt um Aussagen zu Capelle zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)