Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Benutzungsordnung des Bürgerhauses der Gemeinde Nordkirchen und

die Benutzungsentgeltordnung des Bürgerhauses der Gemeinde Nordkirchen in der Fassung der Änderungsentwürfe von Februar 2017.

 

 


Herr Bergmann erläutert den Tagesordnungspunkt. Im Wesentlichen beruht die Anpassung der Benutzungsordnung auf das von der Integrationsküche übernommene Catering im Bürgerhaus. Darüber hinaus entstünden auch zusätzliche Kosten für einen Schließdienst, die teilweise auf die Benutzer umgelegt werden sollen. Bisher hat diese Aufgaben (teilweise ehrenamtlich) Herr Nägeler übernommen.

 

In der Benutzungsordnung sind die Regelungen bezüglich des Hausrechts und der Verpflegung im Bürgerhaus anzupassen. In der Gebührenordnung wurden Durchschnittswerte für zusätzliche Ausgaben angesetzt, was zu einer moderaten Erhöhung geführt hat.

 

Herr Theis regt an, die derzeitige Beschränkung der Nutzung auf 22 Uhr noch einmal zu prüfen, da sich hieraus eine breitere Vermietungsmöglichkeit ergeben könnte.

 

Herr Klaas weist darauf hin, dass die Begrenzung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs als Auflage in die Baugenehmigung aufgenommen wurde. Zwar sei die andere Vertragspartei zwischenzeitlich verstorben, jedoch sehe der Kreis Coesfeld den Vergleich noch immer als gültig und bindend an.

 

Die Verwaltung nimmt die Anregung auf und sagt zu, noch einmal mit dem Kreis in dieser Angelegenheit Kontakt aufzunehmen.

 

Herr Janke fragt nach, ob es tatsächlich so sei, dass die Küche und somit auch das Geschirr nur von der Integrationsküche genutzt werden dürfe.

 

Herr Bergmann bestätigt dies und führt aus, dass der Grund in den strengen Hygienevorschriften für das lebensmittelverarbeitende Gewerbe liege.

 

Herr Lunemann äußert Zweifel gegen den Betreiber und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auch eine andere Lösung möglich sei.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass die Art der Betreuung im Bürgerhaus schwer zu finden sei: Kleine Getränkechargen, hohe Personalkosten etc. Das bisherige Niveau zu einem so geringen Preis sei nur möglich gewesen, da Herr Nägeler viele Arbeiten ehrenamtlich erledigt hätte.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Bergmann über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)