Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ mit dem Inhalt, in dem für eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehenen Planbereich für die Flurstücke 857, 858 und 859 maximal 10 Wohnungen pro Grundstück zuzulassen und hierfür die Grundflächenzahl auf 0,5 festzusetzen.

 

Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Appel erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Herr Bergmann erklärt, dass im südlichen Bereich des Plangebietes „2. Bauabschnitt Rosenstraße-West“ bereits Mehrfamilienhäuser mit einer Begrenzung von maximal 5 Wohneinheiten je Gebäude festgesetzt sind.

 

Die Gemeinde möchte sich dem öffentlich geförderten Wohnungsbau weiter öffnen und schlägt daher vor, für den genannten Bereich die max. Anzahl an Wohneinheiten von 5 auf 10 festzusetzen. Es liegen entsprechende Anträge von Bauwilligen vor.

 

Herr Geiser erklärt für die CDU, dass sich der hier vorgestellte Änderungsbereich in unmittelbarer Nähe zum Ortseingang befindet. Durch die Erhöhung der maximal zulässigen Anzahl an Wohneinheiten könnten hier große massive Gebäudekomplexe entstehen. Es wird befürchtet, dass das Landschaftsbild in diesem Bereich zu stark beeinträchtigt werde. Die CDU ist für die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau, jedoch in einem städtebaulich vertretbaren Maß.

 

Die CDU wünsche sich für die nun konkret angefragten Grundstücke diese Anzahl an Wohneinheiten zu erhöhen, jedoch nicht für den gesamten hier vorgestellten Änderungsbereich.

 

Herr Steinhoff schlägt für die SPD vor, dass für insgesamt 3 Grundstücke die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten erhöht werden soll. Konkret sollen für die Flurstücke 857, 858, 859 diese Anzahl auf insgesamt 10 Wohneinheiten je Gebäude festgesetzt werden.

 

Herr Geiser erklärt, dass durch diese Erhöhung der Anzahl auch die Erhöhung des Grundstückspreises in Erwägung gezogen werden soll.

 

Herr Bergmann erklärt, dass zunächst die Vergaberichtlinien in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen werden müssen. Dies betrifft aber erst die Grundstücke für die Einfamilienhäuser.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)