Sitzung: 19.01.2017 Rat der Gemeinde Nordkirchen
8.1.
Landtagswahl
Frau Spräner möchte wissen, ob ein zusätzlicher Hinweis auf ein geändertes
Wahllokal zu aufwendig sei, dies auf der Karte einzubringen.
Dies wird von Frau Kammert bestätigt.
8.2.
Volksbegehren
Frau Spräner möchte wissen, ob eine Kombination des Volksbegehens mit der
Landtagswahl möglich sei.
Dies verneint Frau Kammert. Das habe der Gesetzgeber ausdrücklich
ausgeschlossen.
8.3.
Einsatz
von Streusalz
Frau Spräner fragt nach, ob eine ordnungsbehördliche Ahndung bei Leuten möglich
sei, die im Privatbereich Salz zum Streuen einsetzen. Schließlich sei dieser
Einsatz für Privatleute verboten.
Herr Bergmann macht deutlich, dass es eine eingeschränkte Streusalzberechtigung
gebe, aber an einigen Stellen es wesentlich sicher sei, mit Salz zu streuen als
mit anderem Streugut. Aus personeller Sicht kann er sagen, dass eine
ordnungsrechtliche Ahndung auch nicht möglich sei.
Anmerkung der Schriftführung:
Gem. § 3 Straßenreinigungs- und -gebührensatzung sind Gehwege sowie für den
Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen
zu bestreuen.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut bzw.
salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
8.4.
Schulhoffläche
an der Gesamtschule
Frau Spräner erläutert, dass der Schulhof durch die Anlage des Parkplatzes
kleiner geworden sei. Sie fragt nach, ob der Platz vor dem Bürgerhaus mit als
Schulhof genutzt werden könne.
Dazu äußert sich Herr Bergmann, dass es von Seiten der Gemeinde natürlich kein
Problem darstelle, aber dies alleine in der Entscheidungsbefugnis der
Schulleitung liege.
Anmerkung der Schriftführerin:
Die neu gestaltete Begegnungsfläche zwischen Bürgerhaus und Gesamtschule wird
als Schulhof nicht mitgenutzt, da der Mehraufwand für die erforderlichen
Aufsichten nur schwer gewährleistet werden könnte. Lediglich die
Oberstufenschüler seien berechtigt, in den Pausenzeiten die Schulhöfe zu
verlassen.
8.5.
Verkehrssicherungspflicht
auf dem Wochenmarkt
Herr Rath fragt nach, wer auf dem Wochenmarkt dafür zuständig sei, dass die
Wege gefahrlos passierbar sind. Er weiß, dass die Gemeinde den Wochenmarkt
betreibt.
Hierzu erklärt Herr Bergmann, dass dies eine private Verpflichtung sei, er aber
mit dem Eigentümer des Grundstückes sprechen wolle.
8.6.
Parken
auf dem Ludwig-Becker-Platz
Herr Rath erläutert, dass die Parkflächen, die von der CDU-Fraktion bei der
Planung präferiert wurden, keine Mehrheit gefunden haben. Nun beobachtet er
häufiger, dass Autos vor der Eisdiele parken. Diese Fläche sei aber nicht als
Parkfläche, sondern als Begegnungsfläche ausgelegt. Er fragt nach, ob hier
verstärkt kontrolliert werden könne.
Herr Bergmann sagt eine verstärkte Kontrolle zu.