8.1.     Landtagswahl

Frau Spräner möchte wissen, ob ein zusätzlicher Hinweis auf ein geändertes Wahllokal zu aufwendig sei, dies auf der Karte einzubringen.

Dies wird von Frau Kammert bestätigt.


8.2.     Volksbegehren

Frau Spräner möchte wissen, ob eine Kombination des Volksbegehens mit der Landtagswahl möglich sei.

Dies verneint Frau Kammert. Das habe der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen.


8.3.     Einsatz von Streusalz

Frau Spräner fragt nach, ob eine ordnungsbehördliche Ahndung bei Leuten möglich sei, die im Privatbereich Salz zum Streuen einsetzen. Schließlich sei dieser Einsatz für Privatleute verboten.

Herr Bergmann macht deutlich, dass es eine eingeschränkte Streusalzberechtigung gebe, aber an einigen Stellen es wesentlich sicher sei, mit Salz zu streuen als mit anderem Streugut. Aus personeller Sicht kann er sagen, dass eine ordnungsrechtliche Ahndung auch nicht möglich sei.

Anmerkung der Schriftführung:
Gem. § 3 Straßenreinigungs- und -gebührensatzung sind Gehwege sowie für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut bzw. salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.



8.4.     Schulhoffläche an der Gesamtschule

Frau Spräner erläutert, dass der Schulhof durch die Anlage des Parkplatzes kleiner geworden sei. Sie fragt nach, ob der Platz vor dem Bürgerhaus mit als Schulhof genutzt werden könne.

Dazu äußert sich Herr Bergmann, dass es von Seiten der Gemeinde natürlich kein Problem darstelle, aber dies alleine in der Entscheidungsbefugnis der Schulleitung liege.

Anmerkung der Schriftführerin:
Die neu gestaltete Begegnungsfläche zwischen Bürgerhaus und Gesamtschule wird als Schulhof nicht mitgenutzt, da der Mehraufwand für die erforderlichen Aufsichten nur schwer gewährleistet werden könnte. Lediglich die Oberstufenschüler seien berechtigt, in den Pausenzeiten die Schulhöfe zu verlassen.


8.5.     Verkehrssicherungspflicht auf dem Wochenmarkt

Herr Rath fragt nach, wer auf dem Wochenmarkt dafür zuständig sei, dass die Wege gefahrlos passierbar sind. Er weiß, dass die Gemeinde den Wochenmarkt betreibt.

Hierzu erklärt Herr Bergmann, dass dies eine private Verpflichtung sei, er aber mit dem Eigentümer des Grundstückes sprechen wolle.


8.6.     Parken auf dem Ludwig-Becker-Platz

Herr Rath erläutert, dass die Parkflächen, die von der CDU-Fraktion bei der Planung präferiert wurden, keine Mehrheit gefunden haben. Nun beobachtet er häufiger, dass Autos vor der Eisdiele parken. Diese Fläche sei aber nicht als Parkfläche, sondern als Begegnungsfläche ausgelegt. Er fragt nach, ob hier verstärkt kontrolliert werden könne.

Herr Bergmann sagt eine verstärkte Kontrolle zu.