7.1.     Volkbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“

 

Ziel des Volksbegehrens ist es, an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren – ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht – einzuführen.

 

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte:

 

·           Das Volksbegehren ist durch die Landesregierung zugelassen worden.

 

·           Das Verfahren erfolgt über amtliche Listenauslegung und parallele Durchführung von freien Unterschriftensammlungen.

 

·           Inhaltlich wird die Rückkehr zur 6-jährigen Sekundarstufe I gefordert, 3 Schuljahre Sekundarstufe II bleiben unverändert.

 

·           Dabei soll es möglich sein, die Klasse 9 mit einem Hauptschulabschluss und die Klasse 10 mit der Fachoberschulreife abzuschließen.

 

·           Verpflichtender Unterricht soll täglich maximal 6 Stunden betragen.

 

·           Die geforderte Regelung soll zum 1.8.2017 in Kraft treten und für die Jahrgänge 5 – 8 gelten.

 

Für alle NRW-Kommunen bedeutet dies:

 

·         Anlegung von Wählerverzeichnissen nach den Vorgaben einer Landtagswahl, um doppelte Abstimmungen zu vermeiden (Identitätskontrolle und Abgleich mit dem Wählerverzeichnis).

 

·         Zeitraum der Auslegung der amtlichen Listen für 18 Wochen: 02.02. bis 07.06.2017 inkl. 4 Sonntage (19.02./26.03./30.04./28.05./dazwischen 14.05. Landtagswahl)

 

·         Die Frist für die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung endet spätestens am 04.01.2018.

 

·         Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind rund 1.061.000 Unterschriften erforderlich (8 % der Stimmberechtigten der LTW 2012)

 

·         Die Landesregierung würde dann das Volksbegehren unter Darlegung ihres Standpunktes dem Landtag vorlegen.

 

·         Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, so ist binnen 10 Wochen ein Volksentscheid herbeizuführen.

 

7.2.     Landtagswahl 2017

Die Landtagswahl wird am 14. Mai 2017 stattfinden. Zu dieser Wahl wurden die Stimmbezirke neu zugeschnitten, sodass einer im Ortsteil Nordkirchen entfällt. Durch den Neuzuschnitt von Straßenzügen ergibt sich für einige Nordkirchener ein neues Wahllokal. Wie jedes Mal wird auf der Wahlbenachrichtigungskarte das entsprechende Wahllokal genannt. Für die Ortsteile Südkirchen und Capelle verändert sich nichts.