Sitzung: 08.12.2016 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 130/2016
Beschlussvorschlag
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2015
wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 87.353.453,53 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 70.339,49 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe
von 70.339,49 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2016 vorgetragen und dort
mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2015.
Herr Bergmann erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Theis, das Wort.
Herr Theis macht deutlich, dass es ein Erfolg sei, im Folgejahr des Jahres des zu prüfenden Abschlusses darüber beraten zu können. Er lobt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und auch die Verwaltung für eine gute und verständliche Arbeit.
Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)
Der Bürgermeister hat nicht mit abgestimmt.