Herr Bergmann entschuldigt eingangs die Gutachterin Frau Nitz vom Planungsbüro Junker & Kruse, die leider durch einen Zugausfall daran gehindert worden ist, rechtzeitig in Nordkirchen zu sein.

 

Herr Klaas stellt die wesentlichen Inhalte der gutachterlichen Ausarbeitung anhand einer PP-Präsentation vor, die von der Gutachterin am 25.10.2016 in der öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Konzept gehalten worden ist.

 

Die Frage nach der Notwendigkeit eines solchen Konzeptes wird beantwortet, indem auf die Verpflichtung einer jeden Gemeinde hingewiesen wird, großflächigen Einzelhandel im Ort durch entsprechende Planungen zu lenken. Dies geschieht am Ende durch Ausweisungen entsprechender Flächen in Bebauungsplänen. Voraussetzung für diese detaillierte Steuerung ist jedoch eine gesamtgemeindliche Ausarbeitung, die in diesem Einzelhandelskonzept für Nordkirchen vorgelegt wird.

 

Inhaltlich ist zunächst der Bestand an Einzelhandelsflächen mit den verschiedenen Sortimentsgruppen in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle erfasst worden. Dem wird die potenzielle Kaufkraft der Nordkirchener Bevölkerung in den verschiedenen Sortimentsgruppen gegenübergestellt. Angebotsmängel werden aufgezeigt und gleichzeitig dadurch verdeutlicht, wo Ansatzpunkte für weitere Neuansiedlungen bzw. Sortimentserweiterungen bestehen. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass die Entscheidung, Einzelhandel in der Gemeinde zu eröffnen oder zu vergrößern, selbstverständlich eine Privatentscheidung ist, die allenfalls durch die möglichen Rahmenbedingungen von der Gemeinde unterstützt werden kann.

 

Einzelne Ausschussmitglieder bemängeln, dass insbesondere das Angebot in Capelle negativ dargestellt worden sei, was zu einer Gefährdung des dortigen Einzelhandelsangebotes führen könnte.

 

Herr Bergmann und Herr Klaas stellen klar, dass es selbstverständlich im Interesse der Gemeinde liegt, in Capelle das bestehende Einzelhandelsangebot zu erhalten und, wenn möglich, auch gerne zu erweitern bzw. neue Anbieter im Ort zu fördern. Im Konzept selbst ist zu differenzieren zwischen der in den Anfangskapiteln beschriebenen Ist-Situation, die dort aufgrund der vorhandenen Kaufkraftsituation auch als kaum steigerbar beschrieben wird und den Entwicklungsperspektiven und den Entwicklungszielen, in denen für Capelle und auch für Südkirchen die Sicherung der Nahversorgung und auch die Nachnutzung leer stehender Erdgeschossflächen als Empfehlungen definiert sind. Die mit Methoden, wie diese Ziele erreicht werden können, sind in der Zukunft natürlich permanent noch zu überlegen.

 

Herr Quante fragt danach, ob das Einzelhandelskonzept die Erweiterung des K+K Marktes in Südkirchen möglich macht.

 

Herr Klaas erklärt dazu, dass auch in Südkirchen die Sicherung der Nahversorgung als Ziel der Einzelhandelsentwicklung benannt wird. Im Gutachten selbst ist die einschränkende Formulierung zu finden, dass dieses zunächst als unschädlich angesehen wird bei Freigabe der bereits gebauten Verkaufsfläche von insgesamt 1.100 m². Ob eine darüber hinausgehende Verkaufsflächenerweiterung noch als unschädlich anzusehen ist, soll dann weiter konkret untersucht werden, wenn K+K seinen konkreten Flächenwunsch geäußert hat. Die Verwaltung hat das Unternehmen zunächst aufgefordert, eine Kostenübernahmeerklärung für die notwendigen Planungsleistungen zum Bebauungsplan, und dazu würde in diesem Fall auch eine gutachterliche Aussage zur Auswirkung auf das Einzelhandelsangebot in Nordkirchen zählen, gemacht hat.

 

Mehrere Ausschussmitglieder kritisieren die nach ihrer Auffassung bestehenden Unterschiede zwischen den Aussagen in der PP-Präsentation und in der Langfassung des Gutachtens und fragen danach, welche Ausarbeitung den zu beschließen sei. Herr Klaas sieht diese Unterschiede nicht sondern verweist darauf, dass in einer kürzer gefassten PP-Präsentation selbstverständlich nicht alle Aussagen eines Gutachtens von 112 Seiten eins zu eins wiedergegeben werden können. Dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde selbstverständlich die Langfassung des Gutachtens.

 

Herr Lunemann stellt den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. In der nächsten Ausschusssitzung in 2017 soll erneut unter Beteiligung des Gutachterbüros das Thema erörtert werden.

 

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.