Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Einrichtung der Mauritiusgrundschule Nordkirchen als Standort des  Gemeinsamen Lernens gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW wird zugestimmt.

 

 


Frau Kammert erläutert, dass inzwischen in allen Ortsteilen an den Grundschulen Förderkinder inklusiv beschult würden. Die Verwaltung schlage in Abstimmung mit den Schulleitungen und Frau Dr. Henry vom Schulamt vor, die Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf an der Mauritiusschule zu konzentrieren und diese offiziell zum Standort des gemeinsamen Lernens zu bestimmen. Die Entsendung an den Grundschulverbund an die Standorte Südkirchen und Capelle sei möglich und werde bereits praktiziert. So stünden aktuell ein Lehrerstundenanteil von 22 Stunden für die Mauritiusschule und der gleiche Anteil für den Grundschulverbund zur Verfügung.

 

Frau Spräner erklärt ihr grundsätzliches Einverständnis und erfragt, ob dafür Umbaumaßnahmen an der Grundschule erforderlich seien, um die Schule barrierefrei zu machen und einem Kind im Rollstuhl beispielsweise den Weg ins Sekretariat zu ermöglichen. 

 

Herr Bergmann erklärt, dass die vollständige Barrierefreiheit an der Grundschule mit vertretbarem Aufwand auch nicht im Zusammenhang mit dem geplanten „MiNo-Bau“ erreicht werden würde.

 

Herr Tepper erklärt für die CDU Fraktion die Zustimmung.

 

Die Frage von Herrn Janke nach der konkreten Gestaltung des Einsatzes der Sonderpädagogen und der Fortsetzung der sonderpädagogischen Förderung in der Sekundarstufe I gibt Frau Kammert an Frau Tönnis weiter. Diese erklärt, dass die Förderung in der Sekundarstufe I grundsätzlich fortgesetzt werden kann. Das Schulamt entscheidet unter Berücksichtigung des Elternwunsches. Zum Einsatz der Sonderpädagogen erklärt Frau Tönnis, dass ein Pädagoge für die ganze Schule zuständig sei. Es würde sowohl der Unterricht begleitet (Teamteaching) als auch Kleingruppenarbeit außerhalb des Klassenverbandes durchgeführt.

 

Frau Köstler-Mathes erfragt die Anzahl der Kinder, die im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterrichtet würden. Frau Kammert erklärt, dass das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erst in der dritten Klasse durchgeführt werden kann. In Nordkirchen haben sechs Kinder dieses Verfahren durchlaufen, weitere zwölf Kinder würden präventiv sonderpädagogisch beschult. Im Grundschulverbund seien es zwei AOSF –Kinder und 6-8 Kinder, die präventiv beschult würden.

 


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)