Grundstück „Unterstraße 25“, Südkirchen

 

Ein Anwohner fragt nach den aktuellen Planungen auf dem Grundstück Unterstraße 25 in Südkirchen. Er habe sich in der Nachbarschaft intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und man befürchte vor allem die Auswirkungen einer möglichen Bebauung im Garten des Grundstückes. Beispielsweise käme es zu einer Verschattung der umliegenden Grundstücke und zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Baugebiet Lohkamp, vor allem im Ahornweg. Die bisher vorgestellten Objekte würden sich nicht in das Ortsbild des Baugebietes einfügen.

 

Herr Bergmann führt aus, dass es Absicht der Verwaltung, der Politik und der Grundstückseigentümer ist, an dieser Stelle eine verträgliche Nachverdichtung zu realisieren.

 

Er erklärt weiter, dass man bereits deutlich vor den eigentlich durch Baugesetzbuch vorgeschriebenen Fristen die Entwürfe der Gebäudeplanung der Öffentlichkeit und der Politik vorgestellt hat, um allen Beteiligten und Nachbarn das Verfahren transparent zu vermitteln. Außerdem sind die vor wenigen Wochen von ihnen vorgebrachten Anregungen und Bedenken an die Eigentümer und an die Politik weitergereicht worden.

 

Herr Bergmann hält es für sinnvoll, während des Bauleitplanverfahrens zu einer Gesprächsrunde mit allen Nachbarn, den Eigentümern und der Verwaltung vor Ort einzuladen, um die Anregungen und Bedenken zu besprechen. Hier werden die Eigentümer Ihre Planungen nochmal vorstellen.

 

Eine Anwohnerin fragt nach, aus welchen Gründen der dazugehörige Fragenkatalog von der Verwaltung nur ungenügend beantwortet wurde.

 

Herr Klaas erklärt, dass der Fragenkatalog sehr umfangreich war. Viele Fragen könne die Verwaltung aber erst im Laufe des Planungsprozesses beantworten und auch erst dann, wenn verfestige Gebäudeplanungen vorliegen.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass zu allen Anregungen und Bedenken im weiteren Verlauf der Planung ein Abwägungsvorschlag erstellt und den Ausschuss- und Ratsmitgliedern vorgelegt werde. Zum Ende des Verfahrens wägt der Rat der Gemeinde die vorgebrachten Anregungen und Bedenken dann ab. Den Ratsmitgliedern obliegt dann der Satzungsbeschluss.