Sitzung: 22.09.2016 Rat der Gemeinde Nordkirchen
13.1. Baustelle auf der Bergstraße
Herr Tepper fragt nach, ob mit der Baustelle auf der Bergstraße endlich die
Glasfaserverlegung begonnen habe.
Herr Bergmann antwortet, dass da zwar Glasfaser verlegt werde, aber im Auftrage
der Fachhochschule für Finanzen lediglich für das dort anzubindende
Kortmann-Gebäude.
13.2. Stellplatz vor der Schwanen-Apotheke
Frau Spräner fragt nach, ob der Schwanen-Apotheke der Stellplatz vor dem
Gebäude zugesprochen wurde.
Herr Bergmann erläutert, dass alles öffentliche Stellplätze seien und auch
keine Beschilderung als Kundenparkplatz für die Apotheke gestattet worden ist.
13.3. Mindestalter Ausschuss- und Ratsmitglieder
Frau Spräner fragt nach, wie alt Ausschuss- und Ratsmitglieder sein müssen, um
als solche bestellt bzw. gewählt zu werden.
Anmerkung der Schriftführung:
In § 58 Abs. 3 der GO wird u. a. geregelt, dass sachkundige Bürger, die dem Rat
angehören können, als Ausschussmitglieder bestellt werden können. Die Aussage
„die dem Rat angehören können“ zielt auf die Wählbarkeit nach dem
Kommunalwahlgesetz ab. Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am
Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Daraus folgt, dass das Mindestalter
für Ausschuss- und Ratsmitglieder jeweils bei 18 Jahren liegt.
13.4. Geschwindigkeitsbegrenzung Querungshilfe
Herr Janke fragt nach, ob an der jetzt errichteten Querungshilfe
Münsterstraße/Capeller Straße die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
bleiben solle.
Dazu erläutert Herr Klaas, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung gewählt wurde,
da auf der Fahrbahn Splitt aufgetragen wurde und die Fahrbahnmarkierung noch
fehlt. Auf Dauer solle diese Geschwindigkeitsbegrenzung aber nicht bestehen.
Herr Bergmann gibt ergänzend den Hinweis, dass in Höhe des Hofes Hügemann nun
ein Überholverbot eingerichtet sei. Er bittet alle dort vorschriftsmäßig und
vorsichtig zu fahren.
13.5. Parkplatzsituation am Bürgerhaus
Herr Rath erläutert, dass der neu eingerichtete Parkplatz am Bürgerhaus
gerade in den Abendstunden, wenn eine Veranstaltung im Bürgerhaus und weitere
VHS-Kurse stattfinden, nicht genug Platz biete. Er fragt deshalb nach, ob für
solche Veranstaltungen der Schulhof als Parkplatz geöffnet werden könne.
Daraufhin antwortet Herr Klaas, dass grundsätzlich genug Parkplätze vorhanden
seien und man, wenn der Parkplatz am Bürgerhaus voll sei, auch an der
Sporthalle parken könne.
Herr Rath ergänzt, dass es einen Vorfall auf dem Schulgelände gegeben haben
soll, bei dem eine Person zusammengeschlagen wurde. Daraufhin habe ihn eine
Frau angesprochen und gesagt, dass sie nicht mehr an der Sporthalle parken
wolle, weil es da zu dunkel wäre.
Sowohl Herr Bergmann wie auch Herr Klaas antworten darauf, dass so ein Vorfall
der Gemeinde nicht bekannt sei.