Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Die Überlegungen zur Nachverdichtung und zu Umbaumöglichkeiten von Gebäuden an der Eichendorffstraße werden zur Kenntnis genommen.

2.         Der Rat der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Eichendorffstraße-West“ für den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass es sich hier um einen weiteren Teil einer Nachverdichtungs-Planung handele. Die Verwaltung und das Quartiersbüro haben im Vorfeld bereits Gespräche mit den Nachbarn geführt. Grundsätzlich erklären sich die Nachbarn mit der Überplanung ihrer Grundstücke einverstanden.

 

Herr Klaas stellt eine mögliche Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der westlichen Grundstücke an der Eichendorffstraße im Abschnitt zwischen der Unterstraße und dem Fußweg vor. Im Zuge dessen soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der genau diese Nachverdichtungsmöglichkeiten übernimmt und gleichzeitig auch reglementiert.

 

Herr Theis leitet ein, dass das Quartiersbüro zunächst einen großen Mehrwert für den Ortsteil Südkirchen habe. Darüber hinaus seien die hier vorgestellten Planungen sinnvoll und aus Sicht der Gruppe nur zu unterstützen.

 

Frau Wellmann fragt nach, wie die Verwaltung zu der Abgrenzung des Geltungsbereiches gekommen sei. Aus ihrer Sicht wären einige andere Grundstücke in unmittelbarer Nähe durchaus geeignet, in den Bebauungsplan ebenfalls aufgenommen zu werden.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Verwaltung sicherlich einen größeren Kreis bei der Abgrenzung des Geltungsbereiches hätte ziehen können. Aus gemeindlicher Sicht ist dies ein „Pilot-Projekt“, welches erstmal exemplarisch durchgeführt werden soll mit einer überschaubaren Zahl von Beteiligten.

 

Auf die Frage von Herrn Rath, ob der Bebauungsplan dann ein großes Baufeld oder zwei kleinere Baufelder, also im vorderen Bestandsbereich und im hinteren Grundstücksbereich, darstellen wird, erklärt Herr Klaas, dass zwei überbaubare Flächen geplant seien.

 

Herr C. Quante ergänzt, dass jeder Grundstückseigentümer froh sein könne, wenn die Gemeinde eine solche Planung durchführe. Es könne dadurch eine Wertsteigerung des Grundstückes hervorgerufen werden.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)