5.1.     Diagonalverschiebung im Bebauungsplan Mühlenstraße

Herr Theis verweist auf die Beratungen im Bau- und Planungsausschuss, in der die Frage aufgekommen ist, ob die Diagonalverschiebung des neuen Gebäudes „Westermann“ um 3 m (wie beschlossen) eingehalten wurde. Mit dem Satz des Pythagoras habe er dieses nachgerechnet und festgestellt, dass diese Vorgabe eingehalten wurde.


5.2.     Windkraftplanungen auf dem Gebiet der Gemeinde Nordkirchen

Herr Stierl berichtet, dass er bei einer privaten Veranstaltung im Bürgerhaus zum Thema Windkraftanlagen Piekenbrock gewesen sei. Dort wären Pläne vorgelegt worden, die von den beschlossenen abgewichen seien.

Herr Klaas erläutert, dass die dort vorgelegten Pläne nach dem im BPA beschlossenen Verfahren fortentwickelt worden seien.

Herr Stierl bittet darum, den neuen Plan zur Verfügung zu stellen.

Dies sagt Herr Klaas zu.


5.3.     Kettelerstraße

Herr Bolte berichtet, dass er angesprochen wurde, dass es schon öfter auf der Kettelerstraße, von der Kattenbeck kommend, brenzliche Situationen gegeben habe. Er fragt nach, ob es gegebenenfalls durch einen Spiegel oder ähnliches möglich sei, diese Stelle zu entschärfen.

Herr Klaas erläutert, dass eine übersichtliche Kurve dazu verleite, zu schnell zu fahren. Diese angebliche Unübersichtlichkeit sei die beste Geschwindigkeitsbegrenzung.

Herr Bergmann ergänzt, dass es an dieser Stelle keine Unfallhäufigkeit gebe. Die Anregung wird dennoch geprüft werden.


5.4.     Glyphosat

Frau Spräner bittet darum, eine Aufstellung der bei der Gemeinde Nordkirchen in Anwendung befindlichen Spritzmittel zu erhalten. Auch fragt sie nach, ob der Hinweiszettel von Minister Remmel für alternative Spritzmittel bekannt sei.

Herr Klaas erläutert, dass der Bauhof der Gemeinde den Wirkstoff Glyphosat - obwohl es zulässig wäre – auf gärtnerisch genutzten Freilandflächen nicht flächendeckend sondern nur noch dort einsetzt, wo besondere Problemkräuter wie etwa die Herkulesstaude zu bekämpfen sind.

 

Ansonsten wird entsprechend der gültigen Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer NRW der (weniger wirksame) Wirkstoff Pelargonsäure bei Pflegearbeiten auf den wassergebundenen Wegen und Tennenplätzen der Sportanlagen und den Wegen auf den Friedhöfen eingesetzt.

 

Herr Klaas betont, dass die ganz überwiegenden Einsatzorte von Glyphosat in der Landwirtschaft und (verbotener Weise) in Privatgärten liegen. Bei Behandlung dieses Themas sollte nach seiner Auffassung daher die Diskussion umfassender geführt werden, z. B. als eigener TOP in einer der nächsten Sitzungen.

Herr Bergmann erläutert, dass ein neues System mit heißem Schaum ausprobiert worden sei. Dieses habe höhere Personal- und Sachkosten verursacht.