Sitzung: 28.04.2016 Rat der Gemeinde Nordkirchen
5.1. Diagonalverschiebung im Bebauungsplan
Mühlenstraße
Herr Theis verweist auf die Beratungen im Bau- und Planungsausschuss, in der
die Frage aufgekommen ist, ob die Diagonalverschiebung des neuen Gebäudes
„Westermann“ um 3 m (wie beschlossen) eingehalten wurde. Mit dem Satz des Pythagoras
habe er dieses nachgerechnet und festgestellt, dass diese Vorgabe eingehalten
wurde.
5.2. Windkraftplanungen auf dem Gebiet der
Gemeinde Nordkirchen
Herr Stierl berichtet, dass er bei einer privaten Veranstaltung im Bürgerhaus
zum Thema Windkraftanlagen Piekenbrock gewesen sei. Dort wären Pläne vorgelegt
worden, die von den beschlossenen abgewichen seien.
Herr Klaas erläutert, dass die dort vorgelegten Pläne nach dem im BPA
beschlossenen Verfahren fortentwickelt worden seien.
Herr Stierl bittet darum, den neuen Plan zur Verfügung zu stellen.
Dies sagt Herr Klaas zu.
5.3. Kettelerstraße
Herr Bolte berichtet, dass er angesprochen wurde, dass es schon öfter auf der
Kettelerstraße, von der Kattenbeck kommend, brenzliche Situationen gegeben
habe. Er fragt nach, ob es gegebenenfalls durch einen Spiegel oder ähnliches
möglich sei, diese Stelle zu entschärfen.
Herr Klaas erläutert, dass eine übersichtliche Kurve dazu verleite, zu schnell
zu fahren. Diese angebliche Unübersichtlichkeit sei die beste
Geschwindigkeitsbegrenzung.
Herr Bergmann ergänzt, dass es an dieser Stelle keine Unfallhäufigkeit gebe. Die
Anregung wird dennoch geprüft werden.
5.4. Glyphosat
Frau Spräner bittet darum, eine Aufstellung der bei der Gemeinde
Nordkirchen in Anwendung befindlichen Spritzmittel zu erhalten. Auch fragt sie
nach, ob der Hinweiszettel von Minister Remmel für alternative Spritzmittel
bekannt sei.
Herr Klaas erläutert, dass der Bauhof der Gemeinde den Wirkstoff Glyphosat - obwohl es zulässig wäre – auf gärtnerisch genutzten Freilandflächen nicht flächendeckend sondern nur noch dort einsetzt, wo besondere Problemkräuter wie etwa die Herkulesstaude zu bekämpfen sind.
Ansonsten wird entsprechend der gültigen Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer NRW der (weniger wirksame) Wirkstoff Pelargonsäure bei Pflegearbeiten auf den wassergebundenen Wegen und Tennenplätzen der Sportanlagen und den Wegen auf den Friedhöfen eingesetzt.
Herr Klaas betont, dass die ganz
überwiegenden Einsatzorte von Glyphosat in der Landwirtschaft und (verbotener
Weise) in Privatgärten liegen. Bei Behandlung dieses Themas sollte nach seiner
Auffassung daher die Diskussion umfassender geführt werden, z. B. als eigener
TOP in einer der nächsten Sitzungen.
Herr Bergmann erläutert, dass ein neues System mit heißem Schaum ausprobiert
worden sei. Dieses habe höhere Personal- und Sachkosten verursacht.