3.1.     Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016

 

Der Kreis Coesfeld hat mit Schreiben vom 05.04.2016 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan dort zur Kenntnis genommen wurden und Bedenken hiergegen nicht geltend gemacht werden. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage um 224.310,00 Euro wird genehmigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Generationengerechtigkeit der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich oberste Priorität haben muss. Hierzu seien die Haushaltskonsolidierung und eine Aufgabenkritik kontinuierlich weiter vorzunehmen. Die positiven Änderungen des Finanzbestandes werden als erfreulich beurteilt.

 

 

3.2.     Jahresabschlüsse 2015 der WIN und Netzgesellschaft

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der WIN ist weitestgehend abgeschlossen und soll auf einer Gesellschafterversammlung am 28.06.2016 behandelt werden. Auch der Abschluss der Netzgesellschaft ist bereits weit fortgeschritten. Ob hierzu allerdings auch am 28.06. eine Gesellschafterversammlung stattfinden kann, hängt davon ab, ob noch ein buchhalterisches Detail im Zusammenhang mit der Übernahme der Netze geklärt werden kann.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia wäre für einen Hinweis dankbar, ob in diesen Gesellschafterversammlungen eine Präsentation durch den Wirtschaftsprüfer gewünscht wird. Auf eine solche wurde aufgrund der informativen Prüfberichte beim letzten Mal verzichtet.

 

Um eine Mitteilung in der Ratssitzung am 28.04.2016 wird gebeten.

 

 

3.3.     Resolution zum Ausbau der Bahnstrecke

In der Sitzung wurde ein Handout zur Resolution zum Ausbau der Bahnstrecke Dortmund – Lünen – Münster zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030 verteilt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Über diesen Entwurf soll in der Ratssitzung am 28.04.2016 abschließend beraten werden.