Herr Klaas stellt den Entwurf zur Bebauungsplanänderung vor.

 

Frau Spräner fragt, aus welchen Gründen die Grundflächenzahl auf 1,0 festgesetzt werden soll.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Grundstücke im absoluten Kerngebiet liegen und hier eine Festsetzung der Grundflächenzahl auf 1,0 üblich sei. Keinesfalls ist es das Ziel des Antragsstellers, das Grundstück voll zu bebauen. Die hier vorgestellte Planung weise dies auch nicht auf. Bei einer GRZ von 1,0 blieben aber noch künftige Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Herr Geiser erklärt, dass das Zurückspringen des Gebäudes um drei Meter unbedingt beachtet werden soll.

 

Herr Theis entgegnet, dass durch eine vollständige Bebauung des Grundstückes eine ausreichende Belichtung der einzelnen Wohnungen bzw. Ladenlokale nicht möglich, also nicht genehmigungsfähig sei. Daher könne die Grundflächenzahl von 1,0, wie in anderen Kerngebieten, durchaus festgesetzt werden, da sie nicht realisierbar sei.