Herr Tepper erkundigt sich nach der Richtigkeit von Presseberichten, denen zufolge die Kommunen bis zu einer Grenze von 70.000 € für Gesundheitskosten bei der Behandlung von Asylbewerbern zuständig seien und darüber hinaus das Land zahlen würde.

 

Frau Kammert erklärt, das diese Grenze auf 50.000 € gesenkt wurde und stellt außerdem klar, dass es dabei um Kosten für eine Behandlung für eine Person gehe, nicht um Jahreskosten. Somit tritt der Fall eher selten auf.

 

Die Beantwortung einer Frage von Herrn Stierl zu den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung wird auf den nicht öffentlichen Teil verschoben.