„Dorfgemeinschaftshaus“ in Capelle

 

In Kürze wird in Nordrhein-Westfalen die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung“ veröffentlicht werden, nach der das Land NRW Zuwendungen gewähren wird für die Finanzierung von Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum. Konkrete Fördergegenstände unter dem Titel „Dorferneuerung und -entwicklung“ werden auch Maßnahmen sowie deren Vorbereitung und Begleitung zur Herstellung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (beispielsweise Dorfläden, Dorfgemeinschaftshäuser) zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung sein.

 

Nach einem Gespräch mit der Bezirksregierung Münster vor Ort fällt die Dorfhalle in Capelle grundsätzlich auch in dieses Förderprogramm, wenn noch stärker als bisher zur Geltung kommt, dass dort Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen werden und nicht eine reine Bewegungs- und Sporthalle Inhalt der Baumaßnahme sein soll.

 

Eine der Zuwendungsvoraussetzungen ist jedoch, dass ein Dorfinnenentwicklungskonzept vorliegen muss und die beabsichtigte Maßnahme damit übereinstimmt. Nicht ausreichend ist der Verweis auf das Leaderkonzept „Kleeblatt“ bei dem ja auch Inhalte, die in Capelle realisiert werden sollten, bereits erörtert und festgeschrieben sind.

 

Die Verwaltung hat mit dem Büro planinvent , Herrn Dr. Frank Bröckling, der seinerzeit auch die Leaderbewerbung mit den Städten und Gemeinde formuliert hat, verabredet, dass möglichst kurzfristig ein Entwurf eines Dorfentwicklungskonzeptes erarbeitet wird, der dann auch öffentlich vorzustellen und zu diskutieren ist. Danach sollte aus Sicht der Verwaltung das Raumprogramm der Dorfhalle angepasst werden und der Versuch unternommen werden, hierfür einen Zuschuss nach dieser Förderrichtlinie, der bis zu 65 % der Kosten betragen kann, zu erhalten. Dabei muss jedoch in Kauf genommen werden, dass sich der Realisierungszeitpunkt um ca. ein Jahr nach hinten verschiebt.