Herr Bergmann erklärt, dass ein Teil des Regionale-Projektes „WohnZukunft Südkirchen“ die Fortentwicklung des Dorfzentrums ist, also den Umgang mit bestehenden Gebäuden aus den 50er bis 70er Jahren sowie die mögliche Nachverdichtung auf bestehenden Grün- und Gartenflächen exemplarisch in Südkirchen.

 

Herr Klaas stellt den Entwurf des Änderungsplanes „Lohkamp“ vor. Bereits im 30 Jahre alten Ursprungsplan „Lohkamp“ habe es hier definierte überbaubare Flächen gegeben. Durch ein separates vom Eigentümer befürwortetes Änderungsverfahren wurden seinerzeit diese überbaubaren Flächen herausgenommen.

 

Im Rahmen des Regionale-Projektes wurde schließlich mit dem jetzigen Eigentümer zusammen über eine Realisierung eines neuen Wohnprojektes im rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Unterstr. 25“ gesprochen, wo relativ ortszentral eine Wohnanlage mit kleineren Wohnungen, die auch in Südkirchen nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, errichtet werden soll.

 

Herr Klaas stellt die bisherigen Gebäudeentwürfe vor. Die Entwürfe stellen eine Zweigeschossigkeit dar mit einer Flachdachform und Wohnungen in einer Größe von 70 m² - 120 m².

 

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung sollen nun die überbaubaren Flächen vergrößert werden mit einem ausreichenden Abstand zu den westlichen und östlichen Grundstücken. Weiter sollen einzelne gestalterische und textliche Festsetzungen in einem verträglichen Maße angepasst werden.

 

Herr Tepper merkt an, dass die Zufahrt zu den Gebäuden auch über die Straßen „Lohkamp und Ahornweg“ geplant ist und es hier zu erhöhtem Verkehr im bestehenden Baugebiet kommen kann.

 

Herr Geiser erklärt, dass die hier vorgestellte Planung deutlich von der ursprünglichen Gebäudeplanung abweicht.

 

Herr Klaas stellt klar, dass ein vom Eigentümer ausgesuchter Architekt diese neue Planung entworfen habe. Über die Inhalte sei noch weiter zu verhandeln.

 

Auf die Feststellung von Herrn Theis, dass die Gebäude mit dem dargestellten Staffelgeschoss eine moderne Interpretation des Bebauungsplanes sei, entgegnet Herr T. Quante, dass eine vierzig Meter lange Bebauung, die etwa 9 Meter hoch ist, nichts mit der ursprünglichen Einfamilienhausbebauung des bestehenden Baugebietes gemein habe.

 

Herr Appel stellt klar, dass das Baugebiet „Lohkamp“ die Form des Satteldaches festgeschrieben hat und durch die neue Bebauung Flachdächer möglich sein soll. Dies halte er für nicht umsetzbar.

 

Herr T. Quante ergänzt, dass das wirtschaftliche Interesse des Investors und das öffentliche Interesse in einem städtebaulich gesunden Verhältnis stehen sollen.