Sitzung: 17.03.2016 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 07, Enthaltungen: 00
Vorlage: 044/2016
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die Eintragung des im östlichen Schlosspark liegenden Baukomplexes, bestehend aus Mensa und kombinierter Sport- und Schwimmhalle in die Denkmalliste der Gemeinde Nordkirchen nach § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW.
Dazu gehören der gestaltete Vorplatz des Mensagebäudes an der Schwanenallee und der Vorplatz der Sport- und Schwimmhalle.
Herr Klaas fasst die wichtigsten Punkte zusammen und erläutert den Stand der Dinge.
Durch ein Gutachten des LWL – Amt für Denkmalpflege – ist der Denkmalwert der Mensa mit ihrem Vorplatz und des Hallenbad- und Sporthallengebäudes bestätigt worden.
Verständnisfragen werde von Herrn Klaas sowie Herrn Bergmann beantwortet.
Abstimmungsergebnis: 21:07:00 (J:N:E)