Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 07, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Eintragung des im östlichen Schlosspark liegenden Baukomplexes, bestehend aus Mensa und kombinierter Sport- und Schwimmhalle in die Denkmalliste der Gemeinde Nordkirchen nach § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW.

 

Dazu gehören der gestaltete Vorplatz des Mensagebäudes an der Schwanenallee und der Vorplatz der Sport- und Schwimmhalle.

 

 


Herr Klaas fasst die wichtigsten Punkte zusammen und erläutert den Stand der Dinge.

 

Durch ein Gutachten des LWL – Amt für Denkmalpflege – ist der Denkmalwert der Mensa mit ihrem Vorplatz und des Hallenbad- und Sporthallengebäudes bestätigt worden.

 

Verständnisfragen werde von Herrn Klaas sowie Herrn Bergmann beantwortet.

 


Abstimmungsergebnis: 21:07:00 (J:N:E)