Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 09, Nein: 07, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die Landschaftsschutzgebiete werden im Rahmen der Windkraftplanungen als weiches Tabukriterium angesehen und somit ausgeschlossen.

 


Herr Klaas erläutert, dass das Thema Windkraft in den letzten Ausschusssitzungen mehrfach behandelt wurde. Man sei nun an dem Punkt die erste Beteiligungsrunde durchzuführen, um Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange zu erhalten.

 

Herr Stierl erklärt, dass in den letzten Wochen und Monaten viele Gespräche zwischen Verwaltung, dem Gemeinderat, den Bürgerinitiativen und bspw. dem NABU stattgefunden haben. Die Gruppe erachtet es für sinnvoll, wenn die Landschaftsschutzgebiete als weiches Tabukriterium in die Ausschlussliste aufgenommen werden.

 

Herr T. Quante stellt für die CDU klar, dass die Landschaftsschutzgebiete in jedem Falle als Tabukriterium einzuordnen seien. Des Weiteren fordere man einen höheren Abstand zu Wohnhäusern und Hofstellen im Außenbereich. Der hier bisher angesetzte 450 Meter Schutzradius sei zu wenig. Man halte 700 Meter, entsprechend dem für die Siedlungsgebiete geltende Schutzradius, für sinnvoll.

 

Herr Geiser ergänzt, dass eine Unterscheidung von Außen- und Innenbereich nichts mit Gleichbehandlung von Menschen zu tun habe. Diese Art und Weise der Unterscheidung bei Schutzradien könne man nicht mittragen.

 

Herr Klaas erklärt, dass planungsrechtlich der Außen- und Innenbereich tatsächlich zu unterscheiden ist. Für den Außenbereich gilt grundsätzlich ein Bauverbot für nicht privilegierte Bauvorhaben. Nach wie vor müsse die Gemeinde laut Baurecht Windvorranggebiete ausweisen. Mit einem möglichen Schutzradius von 700 Metern könne eine rechtssichere Ausweisung von Windvorranggebieten nicht sichergestellt werden, da der „substanzielle Raum“ nicht gesichert sei.

 

Herr Bergmann fügt an, dass die Verwaltung zunächst die erste Stufe der Behördenbeteiligung durchführen soll. In den folgenden Ausschusssitzungen solle dann über die Ergebnisse berichtet werden.

 

Sodann lässt Herr Lübbert über den Antrag der CDU, das weiche Tabukriterium bzgl. der Schutzradien für Wohnhäuser und Hofstellen im Außenbereich von 450 Meter auf 700 Meter zu erhöhen, abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis: 07:09:00 (J:N:E)

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Herr Lübbert lässt über den Beschlussvorschlag mit folgender von allen Ausschussmitgliedern bestätigten Ergänzung abstimmen:

 

Die Landschaftsschutzgebiete werden im Rahmen der Windkraftplanungen als weiches Tabukriterium angesehen und somit ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: 09:07:00 (J:N:E)